Kopftuchverbot in Arztpraxis: Minister Hahn: Kopftuchverbot beim Arzt „unglücklich“.
(07.09.2010) Wie bereits berichtet, stellte ein Hausarzt sogenannte Spielregeln auf, in denen u.a. er ein Kopftuchverbot in seiner Praxis verhängte. Das Kopftuchverbot beim Hausarzt sorgt nun weiter für Diskussionen. Der hessische Integrationsminister Jörg-Uwe Hahn beurteilt das jüngst von einem Wächtersbacher Arzt verhängte Kopftuchverbot für Patientinnen als „unglücklich“ und die islamische Religionsgemeinschaft meint, „der Arzt verstößt gegen die Menschenrechte“.
„Grundsätzlich muss gelten, dass alle Patienten von einem Arzt behandelt werden ohne Ansehen der Art der Kleidung oder der Anzahl der Kinder. Insofern war das Verhalten des Wächtersbacher Arztes unglücklich“, betonte Hahn gegenüber der Nachrichtenagentur „dpa“ und bezeichnete die Entscheidung des Arztes außerdem als „Überreaktion“. Es bestehe jedoch noch eine Möglichkeit positiver Konsequenzen, wenn der Arzt sich wie angekündigt gesprächsbereit zeigt und „offene Gespräche zwischen Arzt und allen Beteiligten stattfinden“. „Dann könnten sich die Probleme in der Praxis für die Zukunft ändern“ so der hessische Integrationsminister.
Die kurzfristig von dem Mediziner eingeleiteten Maßnahmen lösten hingegen bei allen politischen Vertretern und den Betroffenen mehr als Unverständnis aus. Ein Schild an der Praxis anzubringen, welches deutlich macht, dass keine Muslime behandelt werden, die ein Kopftuch tragen und darüber hinaus Großfamilien aus der Praxis verbannt, ist eindeutig nicht der richtige Weg. Auch kann es nicht sein, dass. Hilfesuchende Grundkenntnisse der deutschen Sprache mitbringen müssen, um behandelt zu werden. So prüft auch die Kassenärztliche Vereinigung und die Landesärztekammer das beschriebene Vorgehen. Der Arzt hat sich unterdessen für seinen Vorstoß entschuldigt und wird am Mittwoch auf einer Pressekonferenz Rede und Antwort stehen..
Die Kritik insbesondere aus Richtung der Ausländerverbände reißt hingegen nicht ab, denn „das ist kein Ausrutscher, was dieser Arzt gemacht hat“ erklärte Corrado Di Benedetto, Vorsitzender des Landesausländerbeirates gegenüber der dpa. Di Benedetto betonte weiter er hätte „nie gedacht, dass ein Arzt in Deutschland so weit gehen kann.“ Er forderte die Ärztekammer zu Konsequenzen auf.
Unterstützt wird diese Kritik von der Islamische Religionsgemeinschaft Hessen, welche dem Arzt vorwirft, dass er Menschen sortiert und ausgrenzt. So stellte der Vorsitzende der Religionsgemeinschaft, Ramazan Kuruyüz noch einmal klar, dass die Nationalität oder die Kinderzahl bei der Behandlung von Patienten keine Rolle spielen sollte. „Der Arzt verstößt gegen die Menschenrechte und seinen geleisteten Eid. Er muss einfach jedem Menschen seine ärztliche Hilfe zukommen lassen“, erklärte Ramazan Kuruyüz weiter.
Dabei ging es dem Arzt nach eigenen Angaben nicht um Kopftücher oder Nationalität, sondern er habe im Zuge jahrelanger Problemen bei der Behandlung türkischer, muslimischer Patienten beschlossen, das Schild mit den Einschränkungen anzubringen, um für einen „reibungsloseren Praxisablauf“ zu sorgen. (fp)
Lesen Sie auch:
Arzt verhängt Kopftuchverbot in seiner Praxis
Bild: Jerzy Sawluk / pixelio.de
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.