Landgericht Landshut untersagt Produktbezeichnung "Faire Milch"
06.04.2011
Das Landgericht Landshut hat der MVS Milchvermarktungsgesellschaft mbH die Produktbezeichnung „Faire Milch“wegen vermeintlicher Täuschung der Verbraucher untersagt. Für den Vermarkter der „Fairen Milch“ ist das Urteil des Landgerichts jedoch nicht nachvollziehen. Die stellvertretende Geschäftsführerin hat Berufung angekündigt.
Das Landgericht Landshut ist mit seinem Urteil der Klage der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg gefolgt und hat die Kennzeichnung „Die Faire Milch“ untersagt. Was genau das Gericht zu dem Urteilsspruch bewogen hat, ist bislang jedoch unklar, da nach Aussage des Milchvermarkters MSV noch keine schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.
Verbot der Produktbezeichnung "Faire Milch" nur ein Missverständnis?
Zu dem Verbot der Produktbezeichnung „Faire Milch“ erklärte die stellvertretende Geschäftsführerin der MVS GmbH, Conny Saake, gegenüber dem Onlineportal „top agrar“: „Wir können den ganzen Vorgang gar nicht nachvollziehen und wissen noch gar nicht genau, was uns der Richter vorwirft“. Denn eine Urteilsbegründung werde der MVS GmbH erst im Laufe dieser Woche zugestellt. Saake vermutete, dass bei dem Urteil eine Missverständnis vorliegt und das Gericht bei Beurteilung der Bezeichnung „Faire Milch“ die Gesamtmilchmenge des Unternehmens als Grundlage für die Berechnung genommen hat. Die „Faire Milch“ bilde jedoch nur einen Teil der Produktpalette von MVS und den Verbrauchern sei bei der Angabe „40 Cent/Liter für unsere Milchbauern“ klar, dass nur für die als „faire Milch“ verkaufte Milch dieser Milchpreis gezahlt werde, betonte Conny Saake. Eine Täuschung der Verbraucher sei hier ihrer Ansicht nach nicht zu erkennen. Daher werde die MVS Milchvermarktungsgesellschaft mbH beim Oberlandesgericht München Berufung gegen das jetzige Urteil einlegen. Dabei rechnete sich der Milchvermarkter „gute Chancen aus“, da das Konzept eindeutig „nachvollziehbar“ sei, erklärte die stellvertretende Geschäftsführerin.
Vermarktung der "Fairen Milch" wird fortgesetzt
Unabhängig von dem aktuellen Urteilsspruch des Landgerichts Landshut werde die Vermarktung der Milch unter dem Label „Die Faire Milch“ fortgesetzt, erklärte Conny Saake. Dies sei von den Anwälten des Milchvermarkters „mit der Wettbewerbszentrale abgeklärt“. „Wir dürfen weiter vermarkten“, betonte die stellvertretende Geschäftsführerin. Die MVS GMH wirbt mit der Produktbezeichnung „Faire Milch“ für eine Vermarktungsstrategie die fair zum Verbraucher, fair zur Umwelt und fair zum Landwirt seien soll. Dabei verspricht die von regionalen Erzeugern gelieferte „Faire Milch“ nicht nur „gentechnik frei“ zu sein und einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten, sondern es soll den Milchbauern auch ein angemessener Preis (deutlich über dem derzeitigen Marktpreis) für ihre Milch geboten werden. Welchen der versprochen Aspekte der Vermarkter nach Einschätzung des Landgerichts nicht eingehalten hat, lässt sich auf Basis der bisherigen Informationen jedoch nicht bestimmen. Allerdings sollte die schriftliche Urteilsbegründung im Laufe der Woche konkretere Anhaltspunkte liefern. (fp)
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