Der wegen fahrlässiger Tötung angeklagte Leibarzt von Michael Jackson, Conrad Murray, hat sämtliche Vorwürfe zurückgewiesen und vor Gericht erneut seine Unschuld beteuert.
26.01.2011
„Euer Ehren, ich bin ein unschuldiger Mann“, erklärte der Leibarzt von Michael Jackson, Conrad Murray, vor dem Superior Court in Los Angeles. Dem Mediziner wird vorgeworfen durch die Verabreichung einer Mixtur von Betäubungs- und Beruhigungsmitteln den Tod des Popstars verursacht zu haben.
Leibarzt beteuert seine Unschuld
Im Rahmen der Anklageverlesung hat der wegen fahrlässiger Tötung des Popstars angeklagte Conrad Murray vor dem Superior Court in Los Angeles auf „nicht schuldig“ plädiert, berichtet der US-Nachrichtensender „CNN“. Der Prozessbeginn ist für den 28. März vorgesehen. Der 57-jährige Kardiologe weist bisher jegliche Verantwortung für den Tod von Michael Jackson von sich. Nach einer sechstägigen Anhörung mit mehr als 20 Zeugen hatte Richter Michael Pastor Mitte Januar jedoch entschieden, dass die Beweislast gegen den früheren Leibarzt des King of Pop für eine Anklage ausreicht. Das Gericht verhängte auf Antrag der kalifornischen Ärztekammer auch ein sofortiges Berufsverbot für den Herzspezialisten, welches allerdings nur für Kalifornien gilt.
In anderen amerikanischen Bundesstaaten wie Nevada und Texas darf Murray weiter als Arzt arbeiten und tut dies auch. Im Rahmen der Anhörung Mitte Januar wurden mehr als 20 Zeugen gehört, wobei zum Beispiel ein Gerichtsmediziner Murray ärztliche Fehler und die Verletzung seiner Sorgfaltspflicht vorwarf. Außerdem sagte ein Apotheker aus, dass Murray bei ihm große Mengen des Narkosemittels bestellt habe, welches gewöhnlich nur bei Operationen zum Einsatz komme. Darüber hinaus wird dem Kardiologen zur Last gelegt, dass er erst mehr als eine Stunde nach der offenbar tödlich verlaufenden Injektion des Narkosemittels Propofol den Notarzt alarmiert hat. Michael Jackson war am 25. Juni 2009 im Alter von 50 Jahren an einer Überdosis des Narkosemittels verstorben. Bei der aktuellen Anhörung vor dem Superior Court waren auch die Mutter des Sängers, Katherine Jackson, und der Bruder Randy Jackson anwesend.
Führten Beruhigungspillen und Spritze mit Narkosemittel zum Tod?
Am 28. März soll das Verfahren gegen den früheren Leibarzt von Michael Jackson eröffnen werden, erklärte Richter Michael Pastor, wobei bei einem weiteren Anhörungstermin im Vorfeld am 07. Februar mit der Auswahl der Jury begonnen werden soll. So bleiben dem Arzt und seinen Rechtsanwälten noch einige Wochen, um sich auf den Prozess vorzubereiten. Murrays Anwalt Ed Chernoff erklärte indes, auch seinem Mandanten sei an einem schnellen Prozessbeginn gelegen, denn der Kardiologe freue sich darauf, endlich „seine Seite der Geschichte zu erzählen“. Der frühere Leibarzt des King of Pop räumte zwar ein, dem Sänger kurz vor dessen Tod erst Beruhigungspillen gegeben und dann das Narkosemittel Propofol gespritzt zu haben, doch sei die Dosis viel zu niedrig gewesen, um einen Herzstillstand des Patienten hervorzurufen, betonte Murray. Berichten von „CNN“ zufolge hatte auch die Verteidigung einen möglichst schnellen Prozessbeginn des Hauptverfahrens beantragt.
Kardiologe droht Haftstrafe bis zu vier Jahren
Nachdem die Jury ausgewählt ist, wird das Verfahren nach Ansicht von Prozessbeobachtern und Schätzungen der Staatsanwaltschaft ungefähr vier bis sechs Wochen dauern, wobei der Richter auch in Erwägung gezogen habe, eventuell eine Live-Übertragung des Prozesses vor dem Superior Court in Los Angeles im Fernsehen zuzulassen. Sollte Murray von dem Gericht der fahrlässigen Tötung des Popstars für schuldig befunden werden, droht dem Kardiologen eine Haftstrafe von bis zu vier Jahren. Für den Mediziner ist der Todesfall seines Patienten nicht nur wegen der Anklageerhebung extrem unerfreulich. Denn sein Gehalt als Leibarzt des King of Pop betrug angeblich rund 150.000 Euro monatlich und er sollte Jackson auch während dessen geplanter Konzertreihe betreuen. Damit verbunden wären Einnahmen gewesen, die Murray hätte gut gebrauchen können. Denn angeblich belasten Steuerschulden den Kardiologen und er stand bereits mehrfach wegen ausstehender Unterhaltszahlungen für seine unehelichen Kinder vor Gericht. So ist nicht nur der entstandene Reputationsschaden für den Mediziner äußerst schmerzhaft, auch die finanziellen Einbußen dürften ihn belasten. (fp)
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Bild: Norbert Spittka / pixelio.de
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