Flasche Methadonbehandlung: Ärzte verlieren Approbation und stehen unter Anklage
Immer wieder gehen Ärzte mit der Behandlung heroinabhängiger Patienten zu leichtfertig um und verlieren anschließend ihre Zulassung oder landen vor Gericht. So soll ein Bonner Arzt seine Patienten im Rahmen einer Drogenersatztherapie nicht fachgemäß behandelt haben und verlor seine Approbation. Gegen einen anderen Arzt aus der Wesermarsch ermittelt die Staatsanwaltschaft Oldenburg, weil er die gesetzlichen Vorgaben für eine Substitutionsbehandlung bei der Therapie der Drogensüchtigen nicht eingehalten haben soll.
So soll zum Beispiel der 64-jährige Arzt aus der Wesermarsch laut Dr. Frauke Wilken, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Oldenburg, über Jahre hinweg 36 Drogensüchtige mit Rezepten für die Ersatzdrogen Methadon und Polamidon versorgt haben. Daher hat die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Oldenburg Anklage gegen den Allgemeinmediziner wegen gewerbsmäßigem unerlaubten Verschreibens von Betäubungsmitteln in über 3.500 Fällen erhoben.
Staatsanwaltschaft Oldenburg ermittelt gegen Allgemeinmediziner
Dem Mediziner wird vorgeworfen, die Erstdosen der Ersatzdrogen ohne ausreichende Untersuchung der Patienten allein auf Basis der mündlichen Patienten-Angaben verschrieben zu haben. Sogar bei der erstmaligen Verschreibung habe der Mediziner seine ärztliche Aufsichtspflicht vernachlässigt, obwohl eine Überdosierung tödlichen sein kann, so die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Außerdem haben die drogensüchtigen Patienten die Ersatzdrogen generell nie in der Arztpraxis eingenommen, obwohl dies vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben sei, erklärte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft weiter. Der Allgemeinmediziner soll den Patienten grundsätzlich so genannte Take-Home-Rezepte (Ersatzdrogen für sieben Tage) ausgeschrieben haben, was jedoch eigentlich nur ausnahmsweise bei besonders stabilen Patienten zulässig sei.
Die Drogensüchtigen hätten zudem auch Ersatzdrogen verschrieben bekommen, wenn sie nachweislich andere Drogen oder Benzodiazepine (Psychopharmaka) konsumierten. Dabei könne die kombinierte Einnahme jedoch zu erheblichen Gesundheitsschäden bei den Patienten führen, so die Aussage der Staatsanwaltschaft Oldenburg. Vereinzelt soll der Mediziner sogar selber Ersatzdrogen und Benzodiazepine gleichzeitig per Rezept verordnet haben. So habe der Arzt alle Patienten ohne richtige Therapie und ohne ausreichende Kontrolle behandelt. Bisher hat der Angeschuldigte zu allen Vorwürfen von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht und über die Eröffnung des Hauptverfahrens wurde vom Landgericht Oldenburg noch nicht entschieden.
Bonner Arzt wird die Approbation entzogen
Auch dem Bonner Arzt wird eine illegale Behandlung der Drogensüchtigen vorgeworfen. Woraufhin ihm von der Zulassungsbehörde die Praxiserlaubnis und die Approbation entzogen wurde. Dagegen will der Bonner Mediziner nun vors Verwaltungsgericht ziehen. Auch hier lautet die Anschuldigung, der Arzt habe heroinabhängigen Patienten illegal therapeutische Ersatzstoffe wie Methadon und Polamidon verabreicht. Da der Mediziner selber keinen neuen Grund dafür sieht, warum ihm die Approbation entzogen werden soll, will der Mediziner nun vor das Verwaltungsgericht ziehen und klagen, so seine Aussage gegenüber der „Ärzte Zeitung“. Robin Faßbender, Sprecher der Staatsanwaltschaft erklärte jedoch, dass neue Hinweise für die bis heute anhaltende illegale Weitergabe von Methadon und Polamidon vorliegen. Daher habe die Staatsanwaltschaft auch ein neues Ermittlungsverfahren gegen den Arzt eingeleitet. Bereits seit längerem haben die Ermittler den Methadon-Arzt im Visier und in der 335 Seiten starken Anklageschrift vom Oktober des Jahres werden 3.755 Fälle von unerlaubter Vergabe der Heroinersatzstoffe aufgezählt. So soll der Mediziner 55 Patienten von März 2006 bis Februar 2009 entgegen den Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes und der Substitutionsrichtlinien der BÄK mit den Ersatzstoffen behandelt haben.
Illegal war die Behandlung nach Ansicht der Staatsanwaltschaft, weil der Arzt die bei Therapieprogrammen erforderliche psychosoziale Betreuung (PSB) nicht ordnungsgemäß durchgeführt habe und wie der Allgemeinmediziner aus der Wesermarsch Take-Home-Rezepte verschrieben habe. Der Arzt vertritt hier jedoch eine andere Position und beruft sich bei den Take-Home-Rezepten auf den ärztlichen Ermessensspielraum. Außerdem weigere sich die Stadt als Kostenträger, ihm die Kosten für die PSB zu erstatten, erklärte der Mediziner weiter. Außerdem sei auch nicht klar genug definiert, wie die PSB-Behandlung auszusehen habe. Da der Arzt ohne Approbation keine Patienten behandeln darf, werden seine Methadon-Patienten bis zum Gerichtsurteil vorerst von der LVR-Klinik versorgt. (fp, 19.11.2010)
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