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Millioneneinsparungen bei der PKV

Fabian Peters
Verfasst von Fabian Peters
29. Juni 2011
in News
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Arzneimittelrabatte ermöglichen PKV Millioneneinsparungen

29.06.2011

Die privaten Krankenversicherungen (PKV) profitieren erheblich von der Ausweitung der Arzneimittelrabatte. Seit Jahresbeginn haben auch die privaten Krankenversicherungen die Möglichkeit, Arzneimittelrabatte mit den Herstellern auszuhandeln. Hierdurch ergeben sich dem Wissenschaftlichen Institut der PKV zufolge Millioneneinsparungen bei den Arzneimittelausgaben.

Laut Angaben des wissenschaftlichen Instituts der PKV ergeben sich für das Jahr 2011 Einsparungen in Höhe von 161 Millionen Euro, was einer Reduzierung der Arzneimittelausgaben um 6,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Damit tragen die Maßnahme der Bundesregierung zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der PKV eindeutig Früchte, doch zeitgleich kämpfen immer mehr gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) mit erheblichen Schwierigkeiten, wie die zuletzt die Insolvenz der City BKK verdeutlichte.

161 Millionen Euro Einsparungen bei Arzneimittelausgaben
Die Ausweitung der Arzneimittelrabatte auf die PKV wird laut Berechnungen des wissenschaftlichen Instituts der PKV bis zum Jahresende 2011 voraussichtlich Einsparung in Höhen von rund 161 Millionen Euro ermöglichen. Damit würden sich die Arzneimittelausgabe der privaten Krankenkassen im Vergleich zum Jahr 2010 um fast sieben Prozent reduzieren. Bis Anfang des Jahres mussten die Privatkassen für Arzneimittel den vollen Preise entrichten, doch durch die Änderungen des Arzneimittelrabattgesetzes im Rahmen der Gesundheitsreform haben nun auch die privaten Krankenversicherungen die Möglichkeit, mit den Herstellern über Preisnachlässe zu verhandeln. Diese Option war bis dato ausschließlich den gesetzlichen Krankenkassen vorbehalten. Die Kosten der Ausgaben pro Verordnung entwickelten sich daher bei der PKV und der GKV äußerst unterschiedlich. Die privaten Krankenversicherungen mussten im Jahr 2009 durchschnittlich 10,2 Prozent je Arzneimittelverordnung ausgeben, als die gesetzlichen Krankenkassen. Diese Differenz zwischen den Arzneimittelausgaben der PKV und der GKV wird sich laut Aussage des Wissenschaftlichen Instituts durch die Ausweitung der Arzneimittelrabatte bis zum Jahresende voraussichtlich relativieren und auf 7,7 Prozent zurückgehen.

Unterschiede bei den Arzneimittelausgaben zwischen PKV und GKV
Damit müssen die Privatkassen zwar immer noch deutlich mehr für die gleichen Arzneimittel bezahlen, als die gesetzlichen Krankenversicherungen, doch die Lücke beginnt sich zu schließen, so die Einschätzung des Wissenschaftlichen Instituts der PKV. Die aktuell zu verzeichnende Reduzierung der Arzneimittelausgaben ist dabei für die Privatkassen eine äußerst erfreuliche Entwicklung, da die Kosten im Bereich der Arzneimittel in den vergangenen Jahren stets einen der wesentlichen Kostentreiber bildeten. So hatten die Privatkassen über ihren Verband im Vorfeld der Gesundheitsreform Ende letzten Jahres massiv auf eine Ausweitung der Arzneimittelrabatte gedrängt. Die Bundesregierung aus CDU,CSU und FDP war dem Anliegen gefolgt und verabschiedete eine entsprechende Änderung des Arzneimittelrabattgesetzes. Die gesetzlichen Krankenkassen werden jedoch auch in Zukunft weniger Ausgaben pro Arzneimittelverordnung verbuchen, da ihre Rabattverträge eine deutlich andere Tragweite haben und der Kassenabschlag der Apotheken nur den gesetzlichen Krankenversicherungen gewährt wird, so die Aussage des Wissenschaftlichen Instituts der PKV. Außerdem seien Apotheken bei Arzneimittelrabattverträge der GKV gesetzlich zu einer Abgabe dieser Medikamente verpflichtet, wohingegen für die PKV keine vergleichbaren rechtlichen Regelungen bestehen. Insgesamt wurde jedoch durch die Ausweitung der Arzneimittelrabatte die Wettbewerbsposition der privaten Krankenversicherungen deutlich gestärkt. (fp)

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Bild: Margot Kessler / pixelio.de

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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