Psychologie: Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Psychotherapeut ist wichtig für Behandlungserfolg
18.10.2013
Patienten sollten Missverständnisse zwischen ihnen und ihrem Psychotherapeuten offen ansprechen. Darauf weist die Vorsitzende des Berufsverbandes Deutscher Psychiater (BVDP) in Krefeld, Christa Roth-Sackenheim, gegenüber der Nachrichtenagentur „dpa“ hin. Für den Behandlungserfolg sei der Aufbau eines vertrauensvollen Verhältnisses zwischen Patient und Psychotherapeut sehr wichtig.
Schmerzhafte Schritte während einer Psychotherapie sind oft Teil des Therapiefortschritts
Um über Probleme und sehr Persönliches sprechen zu können, ist ein Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Psychotherapeut unerlässlich. Deshalb ist es besonders wichtig, offen ansprechen, wenn sich der Patient von seinem Therapeuten miss- oder falsch verstanden fühlt, wie Christa Roth-Sackenheim vom BVDP erläutert. Zudem sollten Patienten auch auf Verschlechterungen ihres Zustandes oder das Auftreten neuer Symptome zeitnah hinweisen. Anderenfalls könne der Behandlungserfolg gefährdet werden.
Im Rahmen einer Psychotherapie erfolgen normalerweise zu Beginn fünf Probesitzungen, in denen der Patient Zeit hat, um herauszufinden, ob er ein vertrauensvolles Verhältnis zu dem Psychotherapeuten aufbauen kann. Gleichzeitig stellt der Therapeut die Diagnose. Treten im Rahmen der Therapie Entwicklungen bei dem Patienten auf, die er selbst als schwierig empfindet, sollte er darüber sprechen. Häufig seien schmerzhafte Schritte Teil des Therapiefortschritts, wie Roth-Sackenheim berichtet. Tritt jedoch nach zehn bis 20 Therapiesitzungen keine Besserung ein, kann es notwendig sein, das therapeutische Vorgehen zu verändern oder den Therapeuten zu wechseln.
Wartezeit auf Psychotherapieplatz ist häufig sehr lang
Der großen Nachfrage nach Psychotherapie steht derzeit eine nicht ausreichende Anzahl von Psychotherapeuten mit Kassenzulassung gegenüber. Patienten müssen deshalb häufig mehrere Monate auf einen Therapieplatz warten. Um dennoch zeitnah Hilfe zu bekommen, ist eine Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse auch für eine Therapie bei einen Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung möglich, wenn der Patient anderenfalls mehr als drei Monate auf einen Therapieplatz warten müsste. Darauf weist die Bundespsychotherapeutenkammer (BptK) hin. Patienten sollten dafür ein Protokoll über die vergebliche Suche nach einen Therapeuten mit kassenärztlicher Zulassung führen. Zudem werde eine Bescheinigung darüber benötigt, dass die Therapie notwendig und unaufschiebbar sei, die von einen Haus- oder Facharzt ausgestellt werden könne. Darüber hinaus sollte der Betroffene bereits Kontakt zu einem privat abrechenenden Psychotherapeuten aufgenommen haben, der wiederum bestätigen müsse, dass die Behandlung kurzfristig erfolgen könne und die „Fachkunde in einem Richtlinienverfahren“ vorliege, informiert die BptK in einer Broschüre. (ag)
Bild: Daniela B. / pixelio.de
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