Neue Beihilfesätze für Beamte in NRW
26.02.2014
Die seit September 2013 bestehenden neuen Sätze der Bundesbeihilfe gelten seit dem Jahreswechsel 2014 auch für die Landesbeamten in NRW.
Seit dem 01.09.2013 gelten bereits die neuen Sätze für die Bundesbeihilfe, die einige Verbesserungen mit sich gebracht haben. Jetzt profitieren auch die Landesbeamten in NRW von diesen Sätzen, denn seit dem ersten Januar 2014 gelten sie auch in Nordrhein-Westfalen. Die entsprechende Änderungsverordnung können Sie HIER lesen.
Es wurden u.a. die Abrechnungskonditionen für etliche Injektionen verbessert. Für die klassische Homöopathie wurde die Erstanamnese von einer Stunde eingeführt. Auch die Osteopathie der Wirbelsäule ist nun berücksichtigt. Insgesamt also positive Nachrichten.Das nun geltende Gebührenverzeichnis für die Beihilfe in NRW finden Sie hier. (pm)
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