Bundeskabinett stimmt der Neuordnung des Arzneimittelmarktes zu.
(30.06.2010) Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) zugestimmt. Die Bundesregierung verspricht sich dadurch mehr Wettbewerb auf dem Arzneimittelmarkt und mehr Transparenz für die Krankenversicherten. Zudem sollen natürlich Kosten im Gesundheitssystem gespart werden. So müssen zukünftig Pharmaunternehmen den tatsächlichen Nutzen eines neuen Präparates genauer nachweisen und spätestens innerhalb eines Jahres mit den Krankenkassen einen Preis aushandeln.
Lange hats gedauert, bis der Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) überhaupt eine Reform auf den Weg gebracht hat. Jetzt ist es Rösler tatsächlich gelungen eine Veränderung des Arzneimittelmarktes zu ebnen. Damit sollen die ausufernden Kosten der Medikamente auf dem Arzneimittelmarkt eingedämmt werden. So sagte der Gesundheitsminister: "Mit dem Gesetzentwurf haben wir grundlegende strukturelle Änderungen im Arzneimittelmarkt auf den Weg gebracht und gleichzeitig die schwierige Balance zwischen Innovation und Bezahlbarkeit geschafft."
Der Gesetzesentwurf soll eine Deregulierungen des Arzneimittelmarktes bewirken. Rund zwei Mlliarden Euro sollen im Gesundheitswesen pro Jahr eingespart werden. Denn die Preise für Arzneien sind in den letzten Jahren in Deutschland fast explodiert. So hatten beispielsweise eine Untersuchung der Krankenkasse KKH nachgewiesen, nachdem jedes der 30 Patent geschützten Medikamente in Deutschland teurer sind als in den anderen Ländern in Europa. Das liegt daran, dass in anderen europäischen Ländern die Preise mit dem Staat ausgehandelt werden. Nur in Deutschland setzte man bislang auf die "Selbst Regulierung des Marktes" und sah sich dadurch immer steigenden Kosten ausgesetzt. Hier dürfte auch das grundlegende Problem der gesetzlichen Krankenkassen verborgen sein. Viele Kassen klagen seit langen über immer weiter steigende Kosten, vor allem im Arzneimittel-Sektor.
Im Mittelpunkt des Paktes steht das Aushandeln von Arzneimittelpreisen. Zudem muss das Pharmaunternehmen den tatsächlichen Nutzen eines neuen Medikamentes nachweisen. Innerhalb eines Jahres müssen die Arzneimittelhersteller mit den Krankenkassen in Verhandlung über den Preis treten. Kommt es zu keiner Einigung, soll eine zentrale Schiedsstelle mit Wirkung ab dem 13. Monat nach Markteinführung über den Arzneimittelpreis entscheiden. Medikamente die kein zustätzlichen Nutzen darstellen, sollen maximal so viel erstattet bekommen, wie ein vergleichbares Medikament.
Neue Regeln soll es auch für Rabattverträge über patentfreie und wirkstoffgleiche Arzneimittel (Generika) geben. Hier soll eine Patienten freundlichere Regelung statt finden. Das bedeutet, dass Patienten im Rahmen der "Aut-idem-Regelung" die Therapie mit dem gewohntes Medikament beibehalten dürfen, wenn sie zuvor in Vorleistung gehen. So könnten die Versicherten auch Arzneien auswählen, die nicht von einem Rabattvertrag abgedeckt sind. Waru diesen Neuregelungen so lange gedauert haben, weiß eigentlich niemand. Die Bundesregeirung hätte sich nur an Beispielen in der europäischen Nachbarschaft orientieren müssen, wo schon längst der Arzneimittelmarkt reguliert wird. Nun muss der Gesetzesentwurf noch den Bundestag passieren. (sb)
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