Nutzgeflügel soll den Stall wieder verlassen dürfen
15.12.2014
Nach dem kürzlich das Vogelgrippe Virus erneut ausgebrochen ist, musste Zuchtgeflügel in Mecklenburg-Vorpommern aus Sicherheitsgründen im Stall gehalten werden. Forscher des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) hatten nach dem Ausbruch der Tierseuche eine Risikobewertung vorgenommen. Demnach sei das „Risiko einer Einschleppung der Geflügelpest nach Deutschland … als hoch“ zu bewerten. Deshalb hatte das FLI empfohlen, „die Aufstallung von Geflügel risikobasiert, zumindest für Geflügelhaltungen, die sich in Regionen mit hoher Wildvogeldichte oder in der Nähe von Wildvogel-Rastplätzen befinden, anzuordnen.“
Jetzt gibt es erste Überlegungen, die Stallpflicht wieder zu lockern. So stellte Agrarminister Til Backhaus in Aussicht, die Stallpflicht noch vor Weihnachten für den Großteil des Landes aufheben zu können. Allerdings solle es vorher eine erneute Risikobewertung der Forscher des FLI geben. "Alle Fakten werden abgewogen. Im Land wurden über 3700 Kot- und Blutproben von Nutzgeflügel Wildvögeln untersucht", sagte Backhaus. Voraussetzung dafür sei, dass keine weiteren Infektionen auftreten. "Bei dem Anfang November in einem Putenbestand in Vorpommern und kurz darauf auch bei einer Wildente festgestellten Virus handelt es sich um eine hochansteckende Variante, die bisher nur in Asien vorkam. Wir kennen die Infektionswege noch nicht. Deshalb ist im Interesse von Tier und Mensch höchste Vorsicht geboten", so der Minister. Die umfassenden Sicherheitsvorkehrungen seien daher notwendig und vom FLI empfohlen gewesen.
Um den befallenen Betrieb wurde in der Folge ein 3-Kilometer-Sperrbezirk eingerichtet, der strenge Restriktionen für Züchter und Händler von Geflügel enthielt. Dieser konnte zum ersten Dezember wieder aufgehoben werden. Die Stallpflicht dagegen blieb. Sollte sie nun gelockert werden, gelte dies aber nicht flächendeckend. Das machte Minister Backhaus deutlich: "Der Vogelzug ist noch nicht abgeschlossen. Deshalb wird in Wildvogel-Risikogebieten Hausgeflügel auch weiterhin nicht ins Freie können. Das betrifft Küstenregionen und Gebiete in der Nähe großer Seen und der Boddengewässer." (jp)
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