Bestandskunden der Privaten Krankenkasse Allianz erhalten bereits gezahlte Zusatzbeiträge zurück.
(30.06.2010) Versicherte der Privaten Krankenkasse "Allianz" erhalten bereits gezahlte Zusatzbeiträge zurück. Der Grund für die Zurückzahlung der Zuschläge ist ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgericht (AZ.8 C 42/09). Das Gericht hatte moniert, dass bei einem Wechsel von einem teureren Tarif in einen Günstigen bei der Allianz-Versicherung ein pauschaler Zusatzbeitrag von 20 Prozent von Altkunden erhoben wurde. Versicherte die betroffen sind, erhalten bereits geleisteten Zahlungen zurück. Im Gegenzug dazu hat die "Allianz Private Krankenversicherungs-AG" angekündigt, bestimmte PKV Tarife anzuheben, um die Ausfälle zu vermeiden. Wie hoch die Tarifanhebungen sind und welche Tarife betroffen sind, ist bislang noch unklar. Sicher scheint, dass vor allem der Tarif "Aktimed" angehoben wird.
Sogenannte Locktarife machten es bislang möglich, jungen, gesunden Kunden attraktive Einstiegstarife anzubieten. Bei der Allianz war es vor allem der Tarif "Aktimed". Altkunden, die in diesen Tarif wechseln wollten, mussten bislang einen satten Zuschlag von 20 Prozent zusätzlich begleichen. Doch nach Ansicht des Bundesverwaltungsgericht verstößt diese Regelung gegen das Versicherungsvertragsgesetz. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.
Wie die Allianz mitteilte, werden die bereits geleisteten Zuschläge formlos zurück erstattet. Gesonderte Anträge sind dafür nicht notwendig. Das Urteil gilt für die Versicherungsbranche Richtungsweisend. Denn auch PKV-Versicherte müssen davon ausgehen, dass bei einem Abschluss einer Privaten Krankenversicherung alle Kosten auch im Alter mit in den Preis einkalkuliert sind. Es gehe schließlich nicht an, dass Altkunden in geschlossenen Tarife verharren müssen, die zunehmend teuerer werden und junge Neukunden mit sehr kostengünstigen Tarife angelockt werden. Wollte nun ein Altkunde dennoch in den günstigen Tarif der Neukunden wechseln, so musste dieser einen Aufschlag von zwanzig Prozent begleichen. Der Zuschlag verhinderte somit für viele einen Wechsel, da dieser dann keine finanzielle Erleichterung gebracht hätte. (sb)
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