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PKV-Beiträge steigen 2013 um bis zu 30 Prozent

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
10. Oktober 2012
in News
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Erneute Tarifanpassungen in der Privaten Krankenversicherung erwartet

10.10.2012

Zum ersten Januar 2013 werden erneut zahlreiche Tarife der privaten Krankenversicherungen (PKV) steigen. Das gilt für Bestands- als auch für Neukunden. Branchenkenner gehen von Preiserhöhungen zwischen 10 und 30 Prozent in den Einzeltarifen der PKV aus.

Wie beinahe in jedem Jahr müssen sich Privatversicherte zum Jahreswechsel 2013 auf steigende Beiträge gefasst machen. Zwar steigen die Beitragssätze nicht so temporeich wie zum letztes Jahresbeginn 2012, allerdings werden Tariferhöhungen von durchschnittlich 10 Prozent je Versicherten erwartet. Für Einzeltarife sind zudem Preisanpassungen von ca. 29 Prozent und mehr möglich. Wie in jedem Jahr begründet sich Versicherungsbranche die Erhöhungen mit dem demografischen Wandel und den steigenden Kosten im Gesundheitssystem durch den medizin- technischen Fortschritt, der zwar für eine höhere Lebenserwartung sorgt, aber gleichzeitig auch höhere Krankenversicherungskosten mit sich bringt. Zusätzlich sind die Versicherer von der anhaltenden Finanzkrise betroffen, da die Zinsen der Anlagen seit einiger Zeit sehr niedrig sind.

Eine Versicherungsgesellschaften müssen aufgrund der Lage am Finanzmarkt ihren Rechnungszins von 3,5 auf 2,75 Prozent senken. „In diesen Fällen sind die Versicherten abermals die Leidtragenden“, sagt Ozan Sözeri, Gründer des unabhängigen Verbraucherschutzportals „Widge“. Schließlich werden mit dem Rechnungszins von 3,5 Prozent die Altersrückstellungen verzinst – durch eine Absenkung müsste diese Differenz durch höhere Beiträge ausgeglichen werden.“

Vor derartigen Preissteigerung der PKV können sich die Versicherten kaum schützen. Meist bleibt nur der Wechsel in einen nächst günstigen Tarif innerhalb des Anbieters. Wer den Anbieter ganz wechseln will, sollte bedenken, „dass die Altersrückstellungen nicht mitgenommen werden.“ Wer aber innerhalb des Versicherungskonzerns wechselt, kann die Altersrückstellungen laut des Paragraphen 204 des Versicherungsvertragsgesetzes vollständig mitnehmen. Bei den Neueinsteiger-Tarifen werden die meisten Versicherten allerdings um Preiserhöhungen nicht umher kommen, da die Leistungspakete meist schon sehr gering sind.

Die Verbraucherzentralen fordern seit längerer Zeit verbesserte Wechselmöglichkeiten für Privatversicherte. Hierzu müsste der Gesetzgeber handeln, da die Versicherer „komplexe Hürden geschaffen haben, die es quasi unmöglich machen, einen Anbieter zu wechseln“. Zudem sollten Kalkulationsgrundlagen bei Beitragserhöhungen nachprüfbar werden, um Anpassungen überprüfbarer zu machen. (sb)

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Bildnachweis: Ronny Richert / pixelio.de

Autoren- und Quelleninformationen

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Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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