Die private Krankenversicherung der HUK-Coburg erhöht ihre Tarife zum ersten März um durchschnittlich drei Prozent.
04.02.2011
Die private Krankenversicherung HUK-Coburg hat angekündigt, ihre Tarifbeiträge zum ersten März 2011 anzuheben. Teilweise werden einzelne Tarife um 20 Prozent angehoben. Im Schnitt betragen die Beitragsanpassungen drei Prozent.
Durchschnittlich steigen die Tarife um drei Prozent
Während die meisten Anbieter privater Krankenversicherungen (PKV) ihre Tarife zum Jahreswechsel anpassten, legt nun auch die HUK-Coburg nach. Im Durchschnitt werden die Tarife um 3 Prozent angepasst. Grund hierfür seien gestiegenen Ausgaben im Gesundheitswesen, vor allem für Arzneimittel und medizinische Behandlungen. Insgesamt zeigen sich die Anpassungen der HUK-Coburg human. Im Durchschnitt hatten die meisten PKV Anbieter Beitragsanpassungen von rund sieben Prozent vorgenommen. Einige Tarife wurden sogar im zweistelligen Prozentsatz erhöht.
Betroffen von den Tariferhöhungen sind vor allem die PKV Beihilfetarife. Eine satte Erhöhung erlebt zum Beispiel der ambulante Beihilfe-Tarif für Frauen. Hier droht laut Medien eine Erhöhung um rund 20 Prozent. Allerdings will das Unternehmen die Preissteigerungen limitieren und finanzielle Reservemittel aufbringen. In den nächsten Tagen will die HUK-Coburg alle Versicherten informieren, die von den Anpassungen der Tarife betroffen sind.
Sonderkündigung bei Tarifanpassung
Sind Versicherte von Tariferhöhungen betroffenen, so können sie im Rahmen einer gesetzlich vorgeschriebenen Frist von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Betroffene bekommen hiermit das Recht zugewiesen, ihren bisherigen Tarif mit anderen Tarifen zu vergleichen, um gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln. Das außerordentliche Kündigungsrecht gilt insgesamt 4 Wochen nach Erhalt der Ankündigung durch das Unternehmen. Eine Kündigung muss allerdings den Versicherungsanbieter mindestens einen Tag vor dem Anpassungstermin erreichen. Ansonsten gilt die Tariferhöhung als angenommen. Da Tarifanpassungen keiner staatlichen Deckelung unterstehen, ist der Wechsel eines Anbieters die einzige Möglichkeit, einer Preiserhöhung zu entgehen. (sb)
Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de
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