PKV und Kinder: Eltern die zukünftig in die Private Krankenversicherung wechseln wollen, sollten wichtige Aspekte beachten. Ein Wechsel von der Gesetzlichen Krankenkassen in die Private Krankenversicherung kann sich schnell zur Kostenfalle entwickeln.
(28.10.2010) Wer Kinder plant oder bereits Kinder aufzieht, sollte sich genau überlegen, ob ein Wechsel in die Private Krankenversicherung Sinn macht. Denn bei der PKV müssen Kinder einzeln krankenversichert werden. Eine Familienmitversicherung kennt die PKV im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen nicht.
Jung, dynamisch und erfolgreich: Das ist oftmals die Ausgangsposition für viele Menschen, wenn sie in die Private Krankenversicherung wechseln wollen. Denn PKV-Krankenversicherungen locken vor allem bei jungen, gesunden Menschen mit niedrigen Beiträgen- viel niedriger als bei den gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Durch die Gesundheitsreform der Bundesregierung soll es ab 2011 wesentlich einfacher für Angestellte werden, von der GKV in die PKV zu wechseln. Statt der Drei-Jahres-Regelung tritt nun die „Ein-Jahres-Regelung“ in Kraft. Das bedeutet, dass Angestellte nur einmal über die festgelegte Versicherungspflichtgrenze von 49.500 Euro Brutto verdienen müssen, um wechseln zu können. Der Verband der privaten Krankenversicherungen schätzt, dass rund 16.000 Arbeitnehmer im nächsten Jahr in die Situation kommen werden, wechseln zu können. Noch zeigt man sich bei der PKV weniger optimistisch, gleich wohl hofft man natürlich auf neue Versicherungsnehmer.
Wechsel in die PKV sollte gut überlegt sein
Doch der Schritt sollte wohl überlegt sein. Denn letztendlich kommt es darauf an, wie man seine eigene Lebenssituation plant. Ob sich tatsächlich ein Wechsel lohnt, ist davon abhängig, ob man selbst Kinder hat, für die man aufkommen muss oder eine Familie für die Zukunft plant. Auch ist entscheidend, ob der Ehepartner/Ehepartnerin selbst beruflich tätig ist, oder nicht. Während Nicht-Berufstätige Ehepartner und Kinder in der Gesetzlichen Krankenversicherung automatisch mit versichert werden, müssen bei der PKV Kinder und Ehepartner gesondert krankenversichert werden. Für jedes einzelne Kind und für den Partner müssen gesonderte Versicherungspolicen abgeschlossen werden.
Ein Partner in der GKV, ein Partner in der PKV: Kann das Kind Familienversichert werden?
Wenn beide Paare Berufstätig und ein Elternteil in der Gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, wird es noch etwas komplizierter. Nun gehen viele davon aus, dass der Elternteil, der in der GKV ist, auch die Kinder mitversichern kann. Das geht allerdings nur dann, wenn der GKV Versicherte weniger verdient, als der Elternteil, der in der PKV versichert ist. Das dürfte nur in den seltensten Fällen zutreffen. Eine Ausnahme gilt nur für unverheiratete Paare. Wechselt dort ein Elternteil in die PKV, können Kinder kostenlos bei dem anderen Elternteil in der GKV mitversichert werden. Auch wenn noch keine Kinder im Spiel sind, sollte dieser Schritt genau überlegt werden, denn niemand kann zu einhundert Prozent sagen, wie die eigene Lebensplanung in ein paar Jahren aussieht.
Beide Elternteile in der Privaten Krankenversicherung
Sind beide Partner (verheiratet oder nicht-Ehelich) privat krankenversichert, muss das Kind entweder „freiwillig gesetzlich“ krankenversichert werden oder ein PKV Vertrag abgeschlossen werden. Hier gilt, dass die PKV Neugeborene unabhängig vom Gesundheitszustand krankenversichern müssen. Die PKV darf auch keine Gesundheitsprüfung vornehmen lassen, da dies vom Gesetzgeber so eingerichtet wurde. Das gilt auch dann, wenn kurz nach der Geburt bekannt wird, dass das neugeborene Kind unter erheblichen gesundheitlichen Einschränkung leidet. Neugeborene nehmen damit eine gesetzlich geschützte Sonderstellung ein. Die PKV muss einen Vollschutz anbieten und darf auch in gesonderten Fällen keine höheren Beiträge verlangen. Eltern sollten hierbei unbedingt die gesetzlich vorgeschriebene Frist einhalten. Nach der Geburt des Kindes haben Eltern genau zwei Monate ab dem Geburtstag des Kindes Zeit, ihr Kind bei einer PKV anzumelden. Doch auch hier gilt zu bedenken, dass die Kinder nicht höhere Gesundheitsleistungen zu besseren Konditionen erhalten, als die Eltern selbst. Die besten Leistungen erhalten demnach die Kinder nur, wenn die Eltern selbst bestens krankenversichert sind.
Aus diesem Grund sollten Eltern sehr genau darauf achten, welche Leistungen sie selbst abgeschlossen haben. Hier sollten Verbraucher genau in ihre Vertragsbedingungen schauen, welche Leistungen in dem eigenen Vertrag festgehalten wurden und welcher Selbstbehalt gewährt wird. Wichtige Zusatzleistungen sind beispielsweise Zahnersatz, kieferorthopädische Behandlungen, Psychotherapie und medizinische Hilfsmittel wie Sehhilfen oder Hörgeräte. Doch gerade junge und gesunde Erwachsene neigen zu Beginn einer PKV dazu, vor allem kostengünstige Tarife mit sehr wenigen Leistungen und einem hohen Selbstbehalt zu wählen. Das kann bei der Geburt eines Kindes eindeutig nach hinten los gehen.
PKV Versicherung für ältere Kinder
Müssen ältere Kinder in die PKV versichert werden, haben die Versicherungsanbieter das gleiche Recht wie bei den Erwachsenen die Aufnahme abzulehnen. Auch hat die PKV das Recht, bei gesundheitlichen Einschränkungen der Kinder sogenannte Risikoaufschläge zu verlangen. Zwar gibt es einige PKV Tarife, die mit einem Hausarztprinzip kostengünstige Beiträge anbieten, allerdings ist die gerade die freie Wahl des Arztes ein wesentlicher Vorteil der privaten Kassen. Seit Jahresbeginn können allerdings PKV Beiträge für Kinder steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings muss hierfür ein gesetzlicher Mindestschutz bei der Versicherung bestehen, der ähnlich wie bei der GKV gelagert ist. (sb)
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