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Regeln für Patientenverlegungen gefordert

Alfred Domke
Verfasst von Alfred Domke, Redakteur für Gesundheits-News
27. April 2014
in News
Leseminuten 1 min

Ärztekammer fordert für Patientenverlegungen gesetzliche Regeln

27.04.2014

Die Kosten für Patientenverlegungen von einer Klinik in eine andere sollte in Zukunft nicht mehr vom verlegenden Krankenhaus selbst bezahlt werden. Die Ärztekammer Sachsen-Anhalts fordert dafür gesetzliche Regeln.

Derzeit muss die verlegende Klinik den Transport bezahlen
Für eine Regelung des sogenannten Interhospitaltransfers im Rettungsdienstgesetz hat sich die Ärztekammer Sachsen-Anhalts ausgesprochen. Dabei handelt es sich um eine Verlegungsfahrt von Patienten zwischen Krankenhäusern. Kammerpräsidentin Simone Heinemann-Meerz sagte am Samstag am Rande der Frühjahrsversammlung der Kammer in Dessau-Roßlau gegenüber der Nachrichtenagentur dpa: „Derzeit muss ein Krankenhaus, das einen Patienten per Intensivtransportwagen in eine höherwertige Klinik verlegen will, den Transport inklusive der notwendigen Begleitung durch einen Arzt selbst bezahlen.“

Kleinere Krankenhäuser kommen an die Grenze ihrer finanziellen Belastbarkeit
Insbesondere kleinere Krankenhäuser würden dadurch schnell an die Grenzen ihrer finanziellen Belastbarkeit kommen. Wenn jedoch eine notwendige Verlegung aus diesem Grund unterlassen werde, sei dem Patienten damit nicht gedient. „Das Innenministerium, das für das Rettungsdienstgesetz zuständig ist, und das Sozialministerium kennen die Problematik, aber sie schieben sich diese Frage gegenseitig zu“, so Heinemann-Meerz. Bei der Versammlung wurde zudem über Versorgungsengpässe bei Impfstoffen und anderen Medikamenten diskutiert. Wie die Kammerpräsidentin sagte, seien auch Arzneimittel für Krebskranke, bestimmte Antibiotika sowie Hormonpflaster betroffen, die nicht lieferbar seien, obwohl es sich dabei um unverzichtbare Medikamente handele. (ad)

Bild: Bild: Günter Havlena / pixelio.de

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.


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