Rückruf: Explosionsgefahr durch Apfelschorle
15.11.2011
Das beliebte Getränk Apfelschorle ist in Verruf geraten. Der Lebensmittelkonzern EDEKA ruft zahlreiche Flaschen des Erfrischungsgetränks der Eigenmarke „Gut & Günstig“ zurück, denn diese stellen möglicherweise eine Gefahr für den Verbraucher da.
EDEKA räumt ein, dass es beim Abfüllprozess zu Verunreinigungen gekommen sein könnte. Durch den Gärungsprozess könnten sich Gase in den Plastikflaschen ausdehnen, die zum explosionsartigen Platzen der Flaschen führen könnten. Es besteht akute Verletzungsgefahr! Konkret handelt es sich um 1,5 Liter PET-Flaschen, die das Haltbarkeitsdatum 6. und 7.3.2012 tragen und mit der Chargennummer L1 2922 beginnen. Die betroffenen Flaschen wurden in den Bundesländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen und Bayern ausgeliefert.
Apfelsaftschorle nicht öffnen
EDEKA begründet den Rückruf in erster Linie mit Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes. Der Konzern hat die Ware vorsorglich aus dem Handel genommen. Für die bereits verkauften Flaschen rät EDEKA weiterhin dringend davon ab, die Flaschen zu öffnen. Weitere Fragen beantwortet der Kundenservice des Konzern unter der Emailadresse: . Gegen Vorlage des Kassenbons wird der Kaufpreis im Supermarkt anstandslos erstattet.
Apfelschorle gilt gemeinhin als beliebtes deutsches Volksgetränk, das nicht zuletzt aufgrund seiner Zusammensetzung aus Mineralien und Kohlenhydraten besonders nach sportlichen Aktivitäten zur gesundheitlichen Regeneration beiträgt. Da die betroffenen Flaschen laut EDEKA bereits aus den Märkten entfernt wurden, besteht für den Verbraucher lediglich im Fall der oben genannten Charge eine Verletzungsgefahr. Alle anderen Apfelschorle-Produkte können weiterhin ohne Bedenken getrunken werden. (sb)
Bild: Maren Beßler / pixelio.de
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