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Schaar kritisiert Datensammelwut der Krankenkassen

Fabian Peters
Verfasst von Dipl. Geogr. Fabian Peters
9. Oktober 2012
in News
2 Leseminuten

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.

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Bundesdatenschutzbeauftragter kritisiert Datenerhebung der Krankenkassen

09.10.2012

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat die gängige Praxis der Krankenkassen zur Datenerhebung bei Versicherten, die Krankengeld erhalten, massiv kritisiert. Hier werde „bewusst versucht, die Datenschutzmechanismen, die wir haben, auszuhebeln“, erklärte Schaar gegenüber dem Sender „NDR Info“.

In den sogenannten Selbstauskunftsbögen fragen einige Krankenkassen auch Rahmenbedingungen zum familiären Umfeld, Urlaubsplänen oder dem Verhältnis der Versicherten zum Arbeitgeber ab, berichtet der Bundesdatenschutzbeauftragte. Schaar äußerte erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer solchen Befragung der arbeitsunfähigen Versicherten zu ihrer Erkrankung und ihrer persönlichen Situation. „Wir haben eine Reihe von Beschwerden vorliegen, die sich gegen verschiedene Kassen richten“, so der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit weiter.

Unzulässige Befragung der Versicherten
Eine umfassende Befragung der Versicherten, sobald sie Krankengeld erhalten, ist nach Einschätzung des Bundesdatenschutzbeauftragten generell äußerst kritisch zu bewerten. Diese dürfe nur bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit durchgeführt werden und müsse sich auf „harte Fakten“ beziehen. Demnach wären in den Selbstauskunftsbögen ausschließlich Fragen wie „Liegt Arbeitsunfähigkeit vor?“, „Wie lange liegt sie vor?“, „Ist abzusehen, wann sie beendet ist?“ zulässig, erläuterte Schaar im Gespräch mit dem „NDR Info“.

Krankenkassen hebeln die Datenschutzmechanismen aus
Nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten sind sich die Krankenkassen ihres rechtlich fragwürdigen Verhaltens durchaus bewusst. So würden sie die Fragebögen meistens zurückziehen, wenn die Versicherten nach der gesetzlichen Grundlage für die Erhebung der Daten fragen oder sich Unterstützung beim Verbraucherschutz holen. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Kassen, um die es hier geht, ernsthaft behaupten können, dass sie sich im rechtlich zulässigen Bereich bewegen“, betonte Schaar. „Von den Kassen fordere ich, dass sie sich an Recht und Gesetz halten“, so der Bundesdatenschutzbeauftragte. (fp)

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Bild: Gerd Altmann/Laptop:metalmarious / pixelio.de

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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