Frau nach Schönheits-OP im Koma – Klinik, Arzt und Medizinstudentin haften
15.04.2014
Fehler bei Klinikbehandlungen sind durchaus keine Seltenheit, doch lassen diese nur selten ein derart schuldhaftes Verhalten erkennen, dass hieraus eine rechtliche Haftung der Kliniken, Ärzte oder Pflegekräfte folgt. Anders war der Fall bei einer Frau, die nach einer vermeintlich harmlosen Schönheitsoperation ins Koma fiel. Hier hat das Landgericht Mainz nun auf eine Haftung des zuständigen Arztes, der Klinik in Mainz und einer Medizinstudentin entschieden.
In welchem Umfang die Beklagten haften sollen, will das Gericht nach einer weiteren Beweisaufnahme festlegen. Dabei könnten erhebliche Strafbeträge zusammenkommen, denn der Ehemann der Patientin fordert insgesamt mehr als 800.000 Euro Schadensersatz für die Pflege seiner Frau. Nach der Schönheits-OP im Jahr 2011 hatte die Studentin während ihrer Nachtwache der zweifachen Mutter fälschlicherweise ein Narkosemittel verabreicht, woraufhin die Patientin ins Koma fiel. Aus diesem ist sie bis heute nicht wieder erwacht.
Für die Familienangehörigen ändert sich in einem derartigen Fall durch den Behand lungsfehler ihre gesamt Lebenssituation. Der enorme Pflegeaufwand ist ohne fachliche Unterstützung kaum zu bewerkstelligen. Die Kosten hierfür sprengen jedoch oftmals das Budget der Haushalte. Entsprechend wichtig ist für die Angehörigen eine finanzielle Entschädigung, mit der sie zumindest einen Teil der Kosten decken können. Allerdings endet die Forderung nach Schadenersatz häufig in einem jahrelangen Rechtsstreit, dessen Ausgang ungewiss bleibt. In dem aktuellen Fall kann der Kläger nun jedoch zumindest auf einen gewissen Schadenersatz hoffen. (fp)
Bild: Rike / pixelio.de
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.