Arzt muss Schmerzensgeld wegen Darmperforation an Patienten zahlen
09.10.2013
Ein niedergelassener Chirurg aus Bielefeld muss 220.000 Euro Schmerzensgeld zuzüglich Schadenersatz an einen Patienten zahlen, da dieser bei einer Darmspiegelung (Koloskopie) einen Darmdurchbruch (Darmperforation) mit schweren Folgen erlitt. Das Gericht begründete sein Urteil mit der mangelhaften, nicht ausreichenden Aufklärung des Patienten durch den Arzt über mögliche Risiken und Folgen des Eingriffs.
Patient mit Darmperforation erhält 220.000 Euro Schmerzensgeld
Nachdem ein 48-jähriger Mann wegen Blutung beim Stuhlgang von seinen Hausarzt zum Chirurgen überwiesen wurde, wurde eine Darmspiegelung bei dem Patienten durchgeführt, bei der Polypen abgetragen wurden. Neun Tage nach dem Eingriff traten jedoch schwere Komplikationen auf, so dass der Mann notfallmäßig operiert und über mehrere Monate intensivmedizinische behandelt werden musste. Er litt unter anderem in der Folge an einer Bauchfellentzündung. Die Komplikationen führten dazu, dass der Mann inzwischen frühverrentet und zu 100 Prozent schwerbehindert ist. Bei dem Patienten musste ein künstlicher Darmausgang geschaffen werden.
Da der Mann den niedergelassenen Chirurgen nach eigenen Angaben kurz nach dem Eingriff über seine Beschwerden informiert habe, dieser aber nicht die notwendige Behandlung einleitete, reichte der 48-Jährige Klage beim Oberlandesgericht Hamm (OLG) ein. Der Chirurg bestritt den Anruf seines Patienten. Nach Einschätzung der Richter ist die Frage, ob der Patient tatsächlich mit seinem Arzt telefoniert und ihn über seine Symptome informiert hat, jedoch nicht der ausschlaggebende Punkt. Vielmehr wurde der Klage des Mannes stattgegeben, weil er nicht ausreichend von seinem Arzt über die Risiken und Folgen der Darmspiegelung aufgeklärt wurde, so das Urteil der Richter. Die Einverständniserklärung, die der 48-Jährige vor dem Eingriff unterschrieben hätte, habe nicht auf die zwar seltene, aber sehr schwere Komplikation der Darmperforation hingewiesen.
„Aushändigung und Unterzeichnung von Formularen und Merkblättern ersetzen nicht das erforderliche Aufklärungsgespräch, und erst recht kann ihnen nicht entnommen werden, dass der Patient über ein nicht ausdrücklich erwähntes Risiko informiert worden ist", urteilten die Richter (Aktenzeichen: 26 U 85/12). Der Mann hatte vor Gericht glaubhaft machen können, dass er den Eingriff nicht ohne Weiteres hätte durchführen lassen, wenn er von dem Risiko gewusst hätte.
Darmdurchbruch ist lebensbedrohlich
Einer Darmperforation ist ein lebensbedrohlicher medizinischer Notfall, der eine sofortige Behandlung notwendige macht. In jedem Fall muss ein operativer Eingriff erfolgen, bei dem die offene Stelle im Darm verschlossen wird. Ist bereits Darminhalt in den Bauchraum gelangt, kann es zu lebensbedrohlichen Infektionen kommen. Betroffene Patienten erhalten eine Antibiotika-Therapie, um gefährliche Keime abzutöten. (ag)
Bild: GG-Berlin / pixelio.de
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.