Benachteiligung von Kassenpatienten: SPD droht Ärzten mit Sanktionen und bereitet Gesetzesentwurf vor.
07.02.2011
Die SPD plant Sanktionen gegen niedergelassene Ärzte, die privatversicherte Patienten bevorzugt behandeln. Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, dass die SPD-Bundestagsfraktion an einem Gesetzentwurf arbeitet, um die Benachteiligung der gesetzlich Versicherten künftig zu vermeiden.
Der Gesetzentwurf sehe unter anderem vor, niedergelassene Ärzte, die ihre gesetzlich versicherten Patienten zu lange auf einen Behandlungstermin warten lassen, zu bestrafen, schreibt die „Süddeutsche Zeitung“. Demnach seien Geldbußen von bis zu 25.000 Euro und sogar der Entzug der Kassenzulassung für zwei Jahre vorgesehen, wenn die gesetzlich versicherten Patienten bei der Terminvergabe benachteiligt werden.
Kassenpatienten dürfen von Vertragsärzten nicht benachteiligt werden
Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach erklärte gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“, dass „mit der Tätigkeit als Vertragsarzt eine Diskriminierung gesetzlich Krankenversicherter nicht vereinbar“ sei. Daher müssten Ärzte, die gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen, empfindlich bestraft werden, so die weitere Begründung für den aktuellen Gesetzentwurf. Dieser soll niedergelassene Ärzte dazu verpflichten, vorrangig gesetzlich Versicherte zu behandeln, was aus Sicht der SPD bedeutet, dass Wartezeiten von mehr als fünf Werktagen in der Regel als unangemessen anzusehen sind. Dabei bilden dem Gesetzentwurf zufolge, Untersuchungen, die nicht so häufig angeboten werde und bei denen tatsächlich Kapazitätsprobleme bestehen, eine Ausnahmen. Sollten gesetzlich versicherte Patienten tatsächlich keinen Termin bekommen, werde ihre Krankenkasse sich des Falls annehmen und den Betroffenen einen Termin besorgen. Hierfür sollen dem Gesetzentwurf zufolge, die Krankenkassen künftig zusätzliche Rechte erhalten, um diese Termine auch leichter durchsetzen zu können.
Benachteiligung der Kassenpatienten seit langem diskutiert
Bereits seit längerem wird die Benachteiligung von Kassenpatienten bei niedergelassenen Ärzten auch in der Politik heiß diskutiert. Denn zum Beispiel bei der Terminvergabe sind Privatpatienten deutlich besser gestellt. Sie erhalten aufgrund der für die Ärzte höheren Abrechnungsmöglichkeiten meist umgehend einen Termin, während gesetzlich Versicherte oft Tage manchmal auch Wochen warten müssen. Ein Zustand, der aus Sicht der SPD so nicht länger hinnehmbar ist. Die niedergelassenen Ärzte sollten sich als „Vertragsärzte“ besonders der Behandlung von Kassenpatienten verpflichtet fühlen, so die Kritik der Sozialdemokraten. Die SPD sieht jedoch nicht nur bei den Ärzten sondern auch im Krankenhausbereich Handlungsbedarf.
Zweibettzimmer als Standard in Kliniken
Ähnlich wie der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn, spricht sich auch die SPD für die Einführung von Zweibettzimmern als Standard für alle Patienten in den deutschen Krankenhäusern aus. Zwar sollen Drei- oder Vierbettzimmer den Plänen der SPD zufolge auch weiterhin erlaubt seien, aber die Kliniken würden hierfür weniger Geld von den Krankenkassen erhalten. Die vergleichbaren Ansätze der CDU waren bisher stets am Widerstand des Koalitionspartners (FDP) gescheitert, so dass der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach nun der Union in dieser Sache die Zusammenarbeit mit der SPD anbot. Angesichts der massiven Wahlkampfstimmung, die bereits alle politischen Lager erfasst hat, dürfte dies jedoch wahrscheinlich eher ein Angebot mit Außenwirkung als einen ernsthaften Vorschlag zur Zusammenarbeit darstellen. (fp)
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
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