Wahltarif TK Privat eingestellt
Techniker Krankenkasse stellt Tarif "TK-Privat" ein.
(13.08.2010) Die Techniker Krankenkasse (TK) stellt Ende des Jahres den Wahltarif „TK-Privat“ wieder ein. Die Kasse begründet den Schritt damit, der Wahltarif wäre nicht ökonomisch genug. Krankenversicherte der TK Kasse hatten mit diesem Tarif die Möglichkeit Gesundheitsleistungen wie „privat-Versicherte“ in Anspruch zu nehmen.
Zum Ende des Jahres wird der Gesundheits-Luxus Tarif „TK-Privat“ eingestellt. Betroffen von diesem Schritt sind rund 7000 Krankenversicherte. Erst 2007 hatte die Techniker Krankenkasse diesen Wahltarif angeboten und warb damit, dass die zusätzlichen Leistungen ebenbürtig mit denen einer Privaten Krankenversicherung sei. So hieß dann auch der Werbeslogan: "Bei der TK versichert, wie ein Privatpatient behandelt". Patienten mit diesem Wahltarif bekamen unter anderem schneller einen Termin bei einem Facharzt oder Hausarzt und mussten weniger Wartezeit einplanen. Möglich war dies, weil die TK den 3,5-fachen des einfachen Gebührensatzes der Gebührenordnung für Ärzte zahlte, wenn Versicherte einen solchen zusätzlichen Wahltarif wählten. Dafür musste neben den regulären Krankenversicherten Beitrag ein zusätzlicher Beitrag für den Wahltarif „TK-Privat“ entrichtet werden.
Die TK-Kasse begründet den Schritt damit, der Tarif würde sich ökonomisch nicht rechnen. Hierbei sei das System der Wahltarife selbst verantwortlich. "In der privaten Krankenversicherung wird nicht Risiko gerecht kalkuliert. Deshalb sind die Kassenwahltarife strukturell unter finanziert", sagt der Verband der Privaten Krankenversicherer gegenüber der Rheinischen Post. Aus diesem Grund seien die Wahltarife trotz zusätzlicher Beiträge der Versicherten „unter finanziert“, wie Verbandschef erläuterte.
Sind nur wenige über einen solchen Tarif versichert, funktioniert der soziale Ausgleich zwischen gesunden und kranken Versicherten nicht mehr. Befinden sich in einem solchen System beispielsweise viele chronisch Kranke, die öfter einen Arzt aufsuchen müssen, kommt das ganze Wahltarif-System ins Wanken. Eine Gesundheitsprüfung für Versicherte, die diesen Wahltarif wählen gibt es im Gegensatz zu den Privaten Krankenversicherungen nicht. Dort werden die Versicherten mittels des allgemeinen Gesundheitszustandes eingestuft.
Krankenkassen die einen solchen „Luxus-Gesundheitstarif“ anbieten können jederzeit das Angebot auch wieder einstellen. Das erläuterte auch ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums: „Wahltarife beruhen auf der jeweiligen Kassensatzung und gehören mit ihren Leistungen nicht zum gesetzlichen Regelkatalog“. Versicherte, die einen solchen Tarif haben, können sich demnach nicht gegen die Auflösung des Angebots wehren.
Wer auch weiterhin einen „Privatpatienten Status“ haben möchte, kann auch ein Kostenerstattungs-Modell wählen. Allerdings sind solche Tarife wesentlich teurer, so dass ein Vergleich zu den tatsächlichen Nutzen-Faktor sinnvoll ist. Als Teilnehmer des Wahltarifs "Kostenerstattung" müssen die Gesundheitsleistungen erst einmal selbst bezahlt werden. Die Versicherten geben bei ihrer Krankenkasse die Krankenkassenkarte ab. Nach Einreichen der Kosten erstattet die Krankenkasse einen Teil der Kosten, den restlichen Betrag müssen die Versicherten selbst bezahlen. Aus diesem Grund ist zu empfehlen, zusätzlich eine Private Zusatzversicherung abzuschließen, um die Gefahr von zu hohen Kosten gering zu halten. Bei vielen Krankenkassen ist die Wahl des Kostenerstattungstarifs Bedingung für die Wahltarife "Selbstbehalt" oder "Prämie/Beitragsrückgewähr". (sb)
Bild: Marko Greitschus / pixelio.de
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