Tödliche Behandlungsfehler vom Chefarzt: Am St. Antonius-Krankenhaus im niederrheinischen Wegberg soll der ehemalige Chefarzt Arnold P. einer Patientin ohne Einwilligung Zitronensaft zur Wundbehandlung gegeben und sich laut des Langerichts Mönchengladbach der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht haben.
Das Gericht verurteilte ihn nun zu einer Bewährungsstrafe von eim Jahr und drei Monaten. Die zwei mitangeklagten Ärzte wurden freigesprochen. Darüberhinaus soll es unter seiner Leitung an dem Krankenhaus allerdings noch 7 Fälle von Zitronensaft- Wundbehandlung, die offiziell als Ascorbinsäurebehandlung bezeichnet wurden, gegeben haben. In ihnen sollen der Chefarzt und weitere seiner Kollegen für tödliche Kunstfehler an Patienten im Alter zwischen 50 und 92 Jahren verantwortlich zeichnen und sich dafür ab diesem Monat vor Gericht verantworten. Insgesamt werden ihnen 69 schwere Behandlungsfehler vorgeworfen: Die erwähnten sieben Todesfälle und ca. 60 Körperverletzungsdelikte an Patienten.
Nach Ansicht des Gerichtes hatte die Behandlung von frischoperierten Patienten mit nicht keimfrei gewonnenem Zitronensaft Experimentstatus und ist ohne die Einwilligung der Betroffenen geschehen. Nach Medienberichten soll er als Leiter der Klinik angeordnet haben, dass der Zitronensaft zur Wundbehandlung anstelle teurer steriler Lösungen eingesetzt werden sollte. Weiterhin soll unter seiner Aegide ab 2006 mit einem rigiden Sparkurs bei der Gabe von Blutkonserven und teuren Medikamenten gespart worden sein.
Ärztliche Kunstfehler- ein heiß diskutiertes Thema
Laut den Angaben des Allgemeinen Patienten- Verbandes e.V. (APV) soll es pro Jahr in Deutschland ca. 30 000 Schadensfälle nach sogenannten medizinischen Kunstfehlern geben, die den ärztlichen Haftpflichtversicherungen zum Schadensausgleich gemeldet werden. Laut APV soll es jährlich in Deutschland 25 000 Tote durch ärztliche Kunstfehler bei insgesamt 100 000 Medizinschäden geben. Der APV gibt noch eine Unterteilung der einzelen Ursachen an. Danach sind 10.000 Todesfälle durch Hygienemängel, 6.000 Todesfälle „durch nicht indizierte oder fehlerhafte Medikamenten-Verordnungen“, 2.000 Tote durch Spätschäden unnötiger oder unsachgemäßer Röntgenstrahlen-Anwendungen bedingt. Die restlichen Todesfälle verteilen sich, laut APV, „der Reihenfolge der Schwere und Häufigkeit nach auf die Fachgebiete der Anästhesie, der Geburtshilfe, der Chirurgie und der Orthopädie und die weniger risikoträchtigen Fachgebiete“.
Anfang 2008 brachte das 2005 in Düsseldorf gegründete Aktionsbündnis Patientensicherheit unter Untertützung der AOK eine Broschüre zu Kunstfehlern heraus. Dies geschah nach eigenen Angaben, um eine Enttabuisierung von Kunstfehlern herbeizuführen. Und für die Krankenkasse stand auch der finanzielle Aspekt im Raum. Laut Spiegel Online, gab die AOK damals an, jährlich mit rund 40.000 Behandlungsfehlervorwürfen konfrontiert zu sein, von denen sich 2000 als berechtigt herausstellten. Und, dies war bemerkenswert: Jedes Jahr wurden ca. zwölf Millionen Euro an Folgekosten ausgerechnet. (Thorsten Fischer, Heilpraktiker Osteopathie 16.01.2010)
Weitere Informationen
Spiegel- Artikel über das Outing von Ärzten und die Kunstfehler- Broschüre
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.