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Übergabe der befruchteten Eizellen an Witwe

Redaktion Heilpraxis.de
Verfasst von Redaktion Heilpraxis.de
2. Oktober 2010
in News
Leseminuten 2 min

Streit um Eizellen: Übergabe der befruchteten Zellen an die Witwe.
Nachdem sich der Streit zwischen einer Witwe und dem Klinikum Neubrandenburg, um die befruchteten Eizellen der Frau bis vors Oberlandesgericht Rostock gezogen hatte, wo die Frau bereits im Mai 2010 Jahr recht bekam, ist der Fall jetzt eher unspektakulär zu Ende gegangen: Die Witwe holte ihre Eizellen ab und wollte sich mit diesen direkt anschließend künstlich befruchten lassen.

Eizellen bereits vor dem Tod des Mannes eingefroren
Die damals 29-jährige Ines S. und ihr Ehemann aus dem Uecker-Randow-Kreis in Mecklenburg-Vorpommern hatten sich schon 2008 auf eine künstliche Befruchtung vorbereitet und neun mit Spermien befruchteten Eizellen einfrieren und einlagern lassen. Der Mann von Ines S. war kurz danach tödlich verunglückt, woraufhin die Witwe die Herausgabe der seit März 2008 bei minus 190 Grad Celsius in flüssigem Stickstoff gelagerten, befruchteten Eizellen vom Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg forderte, um sich dennoch einer künstlichen Befruchtung zu unterziehen. Die Ärzte weigerten sich jedoch, da das Embryonenschutzgesetz die Befruchtung von Eizellen mit dem Samen eines verstorbenen Mannes verbiete.

Befruchtungsprozess hat schon zu Lebzeiten des Mannes begonnen
Um sich ihren Kinderwunsch trotzdem zu erfüllen, klagte Ines S. zuerst vorm Landgericht Neubrandenburg, das die Klage der Witwe noch ablehnte, dann vorm Oberlandesgericht Rostock, wo die Richter im Mai dieses Jahres urteilten, dass ihr die befruchteten Eizellen auszuhändigen seien. Denn das Sperma sei noch zu Lebzeiten des Mannes eine „innige Verbindung“ mit der Eizelle eingegangen, so dass der Befruchtungsprozess bereits vor dem Tod des Mannes eingesetzt habe und das Einfrieren lediglich eine Unterbrechung des Prozesses darstelle, so das Urteil des Oberlandesgerichts. Die Chance auf eine erfolgreiche künstliche Befruchtung mit den Eizellen liegt jedoch nur bei etwa 20 Prozent.

Übergabe der Eizellen in 30 Minuten
So hat sich die heute 30-jährige Frau fünf Monate nach dem Urteil am vergangenen Freitag ihre Eizellen abgeholt und wollte sich direkt im Anschluss zur künstlichen Befruchtung in eine Klinik im polnischen Stettin (Szczecin) begeben. Die Übergabe der Eizellen war im Verhältnis zu der bisherigen Auseinandersetzung eher unspektakulär. Die Ärzte übergaben der Witwe den Behälter mit den neun eingefrorenen, befruchteten Eizellen und Professor Roland Sudik, Chefarzt der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe am Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum verabschiedete sich nach etwa 30 Minuten mit freundlichen Worten von Ines S.: „Ich wünsche Ihnen alles Gute.“ Live dabei der Privatsender, dem Ines S. die Exklusivrechte zur Übertragung eingeräumt hatte.

Präzedenzfall erfordert Handeln des Gesetzgebers
Das Urteil des Oberlandesgerichts Rostock ist jedoch als Präzedenzfall zu werten und die Richter sehen auch den Gesetzgeber dazu aufgefordert, sich noch einmal mit der Frage zu beschäftigen. Bei den meisten Ärzten und anderen Fachleuten trifft der jetzige Urteilsspruch auf Zustimmung und die Göttinger Professorin für Ethik und Geschichte der Medizin, Claudia Wiesemann, lobte, dass die Richter der moralischen Intuition von Menschen gefolgt seien und nicht einer spitzfindigen Textauslegung. Auch Emil Reisinger, Leiter der Medizinischen Fakultät Rostock, sieht das Urteil positiv und erklärte es sei eine vernünftige Einzellfall-Entscheidung. (fp, 02.10.2010)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.


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