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Jeder Zweite über 50 Jahren wäre für betreutes Wohnen offen

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
17. Mai 2015
in News
Leseminuten 2 min

Jeder Zweite über 50 ist gegenüber betreutem Wohnen offen
Einer Umfrage zufolge sind über 50 Prozent der Über-50-Jährigen in Deutschland offen gegenüber betreutem Wohnen. Fast ein Drittel denkt jedoch, dass eine solche Möglichkeit für sie zu teuer wäre. In manchen Fällen werden die Kosten aber von der Versicherung übernommen.

Immer mehr Menschen können sich ein betreutes Wohnen vorstellen.
Immer mehr Menschen können sich ein betreutes Wohnen vorstellen.

Betreutes Wohnen oder Leben im Mehrgenerationenhaus
Etwa jeder Zweite aus der Gruppe der 50- bis 80-Jährigen kann sich nach einer Studie des Wissenschaftlichen Instituts der AOK betreutes Wohnen oder ein Leben in einem Mehrgenerationenhaus vorstellen. Wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet, teilte die Krankenkasse mit, dass sich 54,1 Prozent der Befragten aufgeschlossen gegenüber betreutem Wohnen zeigten. Allerdings gingen den Angaben zufolge 31 Prozent davon aus, dass ein solches Angebot für sie zu teure wäre.

Senioren-WG`s sind weniger beliebt
Insgesamt 51,8 Prozent schätzten das Leben in einem Mehrgenerationenhaus als attraktiv ein. Mit solchen Häusern sind Hausgemeinschaften gemeint, in denen alte und junge Menschen zusammen unter einem Dach wohnen. Reine Senioren-Wohngemeinschaften, in denen mehrere ältere Personen zusammen leben, erfahren weniger Zustimmung. Lediglich 39 Prozent der Befragten zeigten sich dafür offen. Und auch die 24-Stunden-Pflege erschien nur 41,1 Prozent als attraktiv. Für die Studie waren im Sommer vergangenen Jahres 2.006 Personen im Alter zwischen 50 und 80 Jahren befragt worden.

Kostenübernahme durch Versicherung
In vielen Fällen ist für die Übernahme der Kosten die Pflegekasse der eigenen Krankenversicherung zuständig. Grundsätzlich gilt für die Kostenübernahme die Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Als pflegebedürftig gelten Personen, die auf ständige Hilfe bei regelmäßig wiederkehrenden Aktivitäten des täglichen Lebens angewiesen sind. Wenn ein entsprechender Antrag gestellt wurde, wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen ein Gutachten vor Ort beim Antragsteller erstellt und die Einstufung der Pflegebedürftigkeit festgelegt. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.


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