Türkische Reinigungsmittel vom Umweltbundesamt verboten: Reinigungsmittel zu ätzend und gesundheitsgefährdend.
Das Reinigungsmittel „Por Çöz“ wurde vom Umweltbundesamt (UBA) nach Rücksprache mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) verboten. Erstmalig hat das UBA damit von einer Regelung im Waschmittel- und Reinigungsgesetz Gebrauch gemacht, die ein solches Verbot aufgrund nachweislicher Risiken für Umwelt oder Gesundheit ermöglicht.
Enthaltene Salpetersäure ernsthaftes Gesundheitsrisiko
Das verbotene Reinigungsmittel stelle ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko dar, weil mindestens 20 Prozent Salpetersäure enthalten seien, so die Begründung des UBA zu dem jetzigen Verbot. Der Präsident des UBA, Jochen Flachsbarth betonte, dass „das Umweltbundesamt (…) damit erstmalig von einer Regelung im Waschmittel- und Reinigungsgesetz Gebrauch (macht).
Das Gesetz sieht ein vorläufiges Verbot von Wasch- und Reinigungsprodukten vor, sofern diese nachweislich ein Risiko für die Umwelt oder die Gesundheit darstellen". Das jetzige Verbot sei jedoch bisher nur vorläufig und gelte bis zu einer endgültigen Entscheidung der Europäischen Kommission, ergänzte der Fachmann. Dem Verbot durch das UBA war eine Stellungnahme des BfR vorausgegangen, der zufolge spezielle Reiniger mit einem Salpetersäuregehalt von über 20 Prozent ein unverhältnismäßig hohes gesundheitliches Risiko darstellen, erklärte der BfR-Präsident, Prof. Dr. Dr. Andreas Hensel. Dieser Argumentation hatte sich das UBA angeschlossen und das jetzige Verbot erwirkt. „Angesichts der erheblichen Gesundheitsgefahren des Produktes unterstütze ich das Vorgehen des UBA ausdrücklich. Es scheint mir dringend geboten, die Verbraucherinnen und Verbraucher bundesweit vor diesem gefährlichen Produkt zu schützen“, kommentierte Bundesumweltminister Norbert Röttgen die jetzigen Schritte. Bei Verwendung salpetersäurehaltige Reinigungsprodukte, können sich in der Innenraumluft bedenkliche Konzentrationen an Salpetersäure und nitrosen Gasen bilden, welche nach Modellrechnungen des BfR schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorrufen können.
134 Fälle mit schweren Gesundheitsschäden
So habe das Deutsche Giftinformationszentren dem BfR bereits 134 Fälle schwerer, durch salpetersäurehaltige Kalk- und Rostlöser verursachter, Gesundheitsschäden gemeldet. Das Reinigungsmittel „Por Çöz“ war bisher überwiegend in türkischen Supermärkten beziehungsweise bei Händlern mit türkischen Produkten erhältlich. Das UBA hat anlässlich des jetzigen Verbots die für die Überwachung zuständigen Bundesländer informiert und diese zu verschärften Kontrollen aufgerufen, um das Verbot bei den Importeuren und Händlern durchzusetzen. Darüber hinaus seien die EU-Kommission und die anderen EU-Mitgliedstaaten informiert worden, damit auch auf EU-Ebene entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können. Denn selbst bei sachgemäßer Anwendung kann der Einsatz in Haushalten zum Einatmen giftiger Dämpfe und damit zu lebensbedrohlichen Situationen führen, warnten UBA und BfR. (fp, 29.10.2010)
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