Wartezeit auf Psychotherapieplatz soll durch Kostenerstattung verkürzt werden
09.01.2012
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) weist daraufhin, dass eine Kostenerstattung der Behandlung für gesetzlich Versicherte bei Therapeuten ohne Kassenzulassung in dem Fall möglich ist, wenn Betroffene mehr als drei Monate auf einen Behandlungsplatz bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung warten müssen.
Lange Wartezeiten sind unzumutbar
BPtK-Präsident Rainer Richter erläutert: „Für die Versorgung sind auch 2012 zu wenige Psychotherapeuten zugelassen.“ Dies hat zur Folge, dass Betroffene häufig unzumutbar lange Wartezeiten für einen Therapieplatz in Kauf nehmen müssen. Die BPtK informiert deshalb über die Möglichkeit der Kostenübernahme von Behandlungen bei Therapeuten ohne Kassenzulassung.
Zunächst sollte der gesetzlich Versicherte bei den Therapeuten in seiner Nähe nach einem Therapieplatz fragen. Müsste er mehr als drei Monate auf diesen Warten, gilt dies als unzumutbar. Für die Kostenübernahme einer „privaten Therapie“ benötigt der gesetzlich Versicherte einen Nachweis über die lange Wartezeit. Dafür legt er eine Liste mit Datum, Uhrzeit und Dauer der Wartezeit an. Der Versicherte informiert dann seine Krankenkasse über die erfolglose Therapeutensuche und legt die Liste vor.
Ist die Krankenkasse nicht in der Lage, innerhalb einer angemessenen Frist einen Therapieplatz bereitzustellen, kann der Versicherte einen approbierten Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung aufsuchen. Dieser sollte eine Bescheinigung über die Notwendigkeit für die Krankenkasse ausstellen. Anschließend kann der Versicherte seine Krankenkasse bitten, der Behandlung bei dem Therapeuten zuzustimmen und die Behandlungskosten nach Paragraf 13 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches (SGB) V zu erstatten.
Besonders ländliche Regionen von Unterversorgung an Psychotherapieplätzen betroffen
Laut einer Studie im Auftrag der Deutschen Psychotherapeuten-Vereinigung (DptV) ist das Versorgungsangebot ambulanter Therapieplätze vor allem für Menschen auf dem Land unzureichend. Der Lehrstuhl für Medizinmanagement der Universität Duisburg-Essen führte eine Umfragestudie durch, bei der insgesamt 2500 ambulant tätige Psychotherapeuten zur Versorgung von Patienten befragt wurden. Etwa 52 Prozent aller befragten Therapeuten gaben an, eine lange Warteliste zu führen. In ländlichen Regionen und in Kleinstädten beträgt die durchschnittliche Wartezeit auf einen ambulanten Therapieplatz über einhundert Tage (104), in Großstädten und Ballungsgebieten etwa 62 Tage. „Die Versorgungssituation mit ambulanter Psychotherapie in weniger dicht besiedelten Regionen ist unzureichender als in Großstädten“, stellt Prof. Jürgen Wasem fest. Auch das Versorgungsangebot für ältere Menschen und Männer sei laut Studie nicht ausreichend. (ag)
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Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
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