Die Vereinigung der Kassenärzte spricht einem hessischen Arzt einen Verweis aus, weil dieser auf einem Plakat in seiner Praxis ein Kopftuchverbot für muslimische Patienten verhängte.
25.11.2010
Ein Arzt hatte in seiner Praxis im hessischen Wächtersbach einen Hinweis angebracht der mit dem Hinweis „Spielregeln“ versehen war. Auf diesem Aushang war unter anderem zu lesen, dass Frauen keine Kopftücher tragen dürfen. Nun musste sich der Hausarzt in einem Verfahren vor der Kassenärztlichen Vereinigung verantworten und erhielt für sein Plakat einen Verweis. Aber es hätte auch deutlich schlimmer kommen können.
Anfang September diesen Jahres sorgte ein hessischer Mediziner für bundesweites Aufsehen. In seiner Arztpraxis hatte Arzt aus dem hessischen Wächtersbach ein Plakat mit sogenannten „Spielregeln“ aufgehängt. In diesen Regeln war u.a. vermerkt, dass Frauen während der Behandlung keine Kopftücher tragen dürfen. Zudem verlangte der Arzt ausreichende Grundkenntnisse in der deutschen Sprache. Auch sollten Familien nicht mehr als fünf Kinder mit in die Praxis nehmen. Der Verband der Muslime und die Kassenärztliche Landesvereinigung hatten den Aushang im Nachgang als "verwerflich und absolut inakzeptabel“ bezeichnet. Der Arzt hatte sich zwar hinterher für das Plakat entschuldigt, seine Aktion jedoch damit begründet, dass es in der Vergangenheit immer wieder zu Schwierigkeiten mit muslimischen Patienten gekommen sei. "Ich habe mich im Ton vergriffen" hatte der Mediziner später gesagt und den Aushang wieder entfernt.
Dennoch leitete die Vereinigung der Kassenärzte ein Disziplinarverfahren ein und sprach nun einen Verweis aus. Der Verweis wird in das Arztregister eingetragen und bleibt für genau fünf Jahre bestehen. Danach werde der Eintrag wieder gelöscht. Kommt es zu keinen weiteren Verstößen, hat der Hausarzt keine weiteren Konsequenzen zu befürchten. Wie eine Sprecherin der Ärztevereinigung sagte, sie dies die „zweit-mildeste Strafe“ die ein Ärzte-Gremium verhängen kann. Deutlich schärfe Sanktionen wären eine Geldstrafe oder der Entzug der Zulassung gewesen. Nach einer solchen Maßnahme hätte der Arzt seine Kassenzulassung verloren, was bedeutet, dass er keine gesetzlich Krankenversicherten mehr hätte behandeln dürfen.
Als „mildernde Umstände“ hatte der Ausschuss gewertet, dass der Hausarzt mittlerweile sein Vergehen eingestanden und sich öffentlich entschuldigt habe. Zudem hat der Arzt einen persönlichen Kontakt zum örtlichen türkisch-islamischen Kulturverein aufgenommen und sich auch dort entschuldigt. Bei der Anhörung konnte der Mediziner glaubhaft machen, dass er nie ernsthaft vor hatte, einen Patienten aufgrund seiner Herkunft oder Religion nicht zu behandeln. Damit hätte er auch gegen den hippokratischen Eid verstoßen, zu dem sich alle Ärzte verpflichtet fühlen müssen. Dieser besagt, dass ein Arzt alle Menschen behandeln muss, egal welcher Herkunft, Ansehen der Person, Geschlecht, Alter oder Religion er ist. Der Arzt wollte sich bislang nicht zum Urteil äußern.
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Bild: Jerzy Sawluk / pixelio.de
Autor: sb
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