Verbraucherzentrale warnt vor Energy-Drinks und fordert Verkaufsverbot fĂŒr Konsumenten unter 18 Jahren
30.10.2012
Der ĂŒbermĂ€Ăige Konsum von Energy-Drinks hat laut aktuellen Medienberichten vermutlich zum Tod von fĂŒnf Menschen in den USA gefĂŒhrt. Die Verbraucherzentrale Hamburg forderte daher in einer aktuellen Pressemitteilung âdas generelle Verbot des Verkaufs von hoch dosierten Energy-Konzentratenâ und die BeschrĂ€nkung des Verkaufs gewöhnlicher Energy-Drinks an Personen ab einem Alter von 18 Jahren.
Angesichts der aktuellen Berichte aus den USA zum Tod eines 14-jĂ€hrigen MĂ€dchens, das vermutlich an den Folgen des Konsums von zwei 0,7-Liter-Dosen eines hochkonzentrierten Energy-Drinks verstorben ist, erklĂ€rte die Verbraucherzentrale Hamburg, dass âauch aus Deutschland FĂ€lle unerwĂŒnschter Wirkungen auf das Herz-Kreislauf System nach dem ĂŒbermĂ€Ăigen Konsum von Energy Drinks bekanntâ seien. Diese GetrĂ€nke haben mit 320 Milligramm pro Liter einen etwa etwa dreimal so hohen Koffeingehalt wie Cola und enthalten zudem âInhaltsstoffe wie Taurin, bei denen negative Wechselwirkungen nicht sicher ausgeschlossen werden könnenâ, so die Mitteilung der Verbraucherzentrale. Die VerbraucherschĂŒtzer sehen in den Energy-Drinks insbesondere fĂŒr Kinder und Jugendliche eine Gefahr und fordern daher ein Verbot des Verkaufs an Personen unter 18 Jahren.
FĂŒnf TodesfĂ€lle durch Energy-Drinks?
In den USA haben vergangenen Woche Berichte ĂŒber fĂŒnf TodesfĂ€lle und eine Herzattacke in Folge ĂŒbermĂ€Ăigen Energy-Drink-Konsums fĂŒr erhebliches Aufsehen gesorgt. Ein 14-jĂ€hriges MĂ€dchen soll nach zwei 0,7-Liter-Dosen des Energy-Drinks der Marke âMonsterâ an den Folgen einer Koffein-Vergiftung verstorben sein. Das Koffein hatte offenbar schwere Herzrhythmusstörungen ausgelöst, die zu einem Herzstillstand fĂŒhrten. Die Eltern haben Klage gegen den Hersteller des Energy-Drinks eingereicht und die US-Lebensmittelaufsicht ermittelt auch in den ĂŒbrigen VerdachtsfĂ€llen. Ob der Verzehr des âMonsterâ Energy-Drinks tatsĂ€chlich Ursache fĂŒr die TodesfĂ€lle ist, konnte die US-Behörde bislang jedoch nicht klĂ€ren. Nach den bisherigen Informationen nimmt die US-Lebensmittelaufsicht die VorfĂ€lle jedoch Ă€uĂerst ernst. Zumal im Autopsiebericht des verstorbenen 14-jĂ€hrigen MĂ€dchens vom Arzt eine Herzrhythmusstörung durch Vergiftung mit Koffein als Todesursache festgehalten wurde.
Kinder und Jugendliche mĂŒssen geschĂŒtzt werden
FĂŒr die Verbraucherzentrale Hamburg sind die aktuellen Meldungen zu den TodesfĂ€llen in den USA Anlass, um ausdrĂŒcklich vor den Gesundheitsrisiken durch Energy-Drinks zu warnen. âIst der Konsum von Energy-Drinks mit Alkohol und körperlicher Anstrengung verbunden, etwa in der Disko, besteht die Gefahr, dass sich die Nebenwirkungen zu KrampfanfĂ€llen oder Herzrasen verstĂ€rkenâ, so die Mitteilung der Verbraucherzentrale. Obwohl systematische aussagekrĂ€ftige Langzeitstudien bislang noch fehlen, haben die VerbraucherschĂŒtzer keine Zweifel an den Gesundheitsrisiken, welche von den Energy-Drinks ausgehen können. âGerade Kinder und Jugendliche mĂŒssen geschĂŒtzt werden, da in der Disko und beim Sport die Gefahr eines ĂŒbermĂ€Ăigen Konsums bestehtâ, forderte die Verbraucherzentrale.
Energy-Shots als NahrungsergÀnzung?
Neben den herkömmlichen Energy-Drinks sind nach EinschĂ€tzung der VerbraucherschĂŒtzer in Deutschland vor allem sogenannten Energy-Shots ein Problem. Dies seien âhochkonzentrierte Produkte in kleinen PortionsgröĂen, die bei Durst dazu verleiten, mehrere Portionen zu trinken.â Da die Produkte von den Herstellern nicht als ErfrischungsgetrĂ€nke sondern als NahrungsergĂ€nzungsmittel verkauft werden, gelten andere gesetzlichen Vorgaben, die eine erhöhte Koffein-Konzentration erlauben, berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg. So enthalte beispielsweise ein Energy-Shot des Herstellers âRed Bullâ 80 Milligramm Koffein pro 60 Milliliter was mehr als 1.300 Milligramm pro Liter ausmache. âAndere Produkte können bis zu 6.000 Milligramm pro Liter enthaltenâ, so die Verbraucherzentrale weiter. Zwar ist bei den als NahrungsergĂ€nzungsmittel verkauften Energy-Shots die Kennzeichnung âNur eine Portion pro Tagâ Pflicht, doch diese werde von den Konsumenten hĂ€ufig nicht eingehalten. Der Energy-Drink âMonsterâ wird in den USA ebenfalls als NahrungsergĂ€nzung verkauft.
Verbraucherzentrale fordert Verkaufsverbot fĂŒr Energy-Drinks
Die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Kennzeichnung der Energy-Drinks sind nach Auffassung der Verbraucherzentrale âvöllig unzureichendâ. Der vom Gesetzgeber vorgeschriebene Hinweis âerhöhter Koffeingehaltâ und die Angabe, wie viel Koffein in 100 Milliliter GetrĂ€nk vorhanden sind, verdeutlichen demnach nicht das Gesundheitsrisiko, welches von den Drinks ausgehen kann. Zwar muss ab Dezember 2014 EU-weit laut Lebensmittelinformationsverordnung der Warnhinweis âErhöhter Koffeingehalt. FĂŒr Kinder und Schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlenâ auf den Energy-Drinks erkennbar sein. Doch angesichts der VorfĂ€lle in den USA fordert die Verbraucherzentrale Hamburg weiterreichende Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Die Energy-Shots sollten ihrer Ansicht nach sogar ganz verboten werden, da auch das Bundesinstitut fĂŒr Risikobewertung (BfR) diese GetrĂ€nke bei nicht bestimmungsgemĂ€Ăem Gebrauch als unsicher einstuft. (fp)
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