Lebensmittel mit künstlichen Farbstoffen müssen ab Dienstag EU-weit einen Warnhinweis tragen.
(19.07.2010) Lebensmittel, die künstliche Farbstoffe enthalten müssen ab morgen einen Warnhinweis auf der Verpackung enthalten. Viele Lebensmittel im Handel enthalten gesundheitsschädliche Farbstoffe (Azofarbstoffe). Ab morgen können Verbraucher Warnhinweise wie "Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen" auf den Verpackungen der Hersteller nachlesen. Der Warnhinweis gilt EU-weit für Produkte, allerdings nur für die Produkte, die auch Azofarbstoffe enthalten. Alle anderen Produkte sind zunächst von dieser Regelung ausgenommen.
Künstliche Farbstoffe sind vor allem in den so beliebten bunten Süßigkeiten und Limonaden enthalten. Diese stehen im Verdacht Allergien, Hyperaktivität und Konzentrationsschwächen bei Kindern auszulösen. Zudem sollen Azofarbstoffe das Risiko an Krebs zu erkranken, erhöhen. Ausgenommen von dieser Regelung sollen allerdings Alkoholhaltige Getränke sein. Diese sollen nicht extra gekennzeichnet werden. Verbraucher werden jedoch bemerken, dass diese Kennzeichnung nicht nur auf Süßigkeiten zu finden ist. So werden die Warnhinweise auch dort auftauchen, wo man es zunächst nicht vermutet hätten. So beispielsweise in Obstkonserven, Margarine, Käse und Fischprodukten.
Verbraucherschützern und Umweltaktivisten geht diese Regelung nicht weit genug. Seit Jahren kämpfen sie für eine Kennzeichnungspflicht der Lebensmittelhersteller. Am Besten wäre es, so die Verbraucherschützer, man verbiete diese Farbstoffe. Doch die europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde "Efsa" stimmte gegen ein solches Verbot, "es gebe nicht genügend Beweise dafür, dass die Farbstoffe krank machen". Deshalb konnte sich die "Efsa" nur dazu durch ringen, entsprechende Warnhinweise den Herstellern vorzuschreiben. Es kann davon ausgegangen werden, dass Lobbyisten der Hersteller Abgeordnete mal wieder stark beeinflussten. Beweise dafür gibt es allerdings nicht.
Da ein Verbot nun ausgeschlossen wurde und andere künstliche Farbstoffe bei dieser Regelung ausgelassen wurden, gibt es für die Verbraucher nur die Möglichkeit selbst aktiv zu werden. Folgende Produkte sollten nach Empfehlung der Verbraucherschützer besser in den Regalen stehen gelassen werden, da diese Gesundheitsschädigend sein können. Lebensmittel mit den E-Nummern E-102 (Tartrazin), E 110 (Gelborange), E 122 (Azorubin), E 124 (Cochenillerot), E 129 (Allurarot) und E 104 (Chinolingelb) enthalten künstliche Farbstoffe, die im Verdacht stehen, die Gesundheit zu beeinträchtigen.
Wer auf Nummer sicher gehen will und auf die Gesundheit der Kinder achten will, sollten Süßigkeiten am Besten nur im Bio- oder Reformhaus kaufen. Wichtig ist dabei darauf zu achten, dass die Aufschrift: "Ohne künstliche Farbstoffe" enthalten ist. Merkwürdigerweise haben auch die großen Konzerne bereits darauf reagiert und die Azofarbstoffe schnell mit anderen Farbstoffen ausgetauscht, um den Warnhinweis zu vermeiden. So enthalten die bekannten Fruchtgummis eines Herstellers seit dem keine Azofarbstoffe mehr. (sb)
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Bild: Thomas Max Müller / pixelio.de
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