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Warnung vor Wechsel in PKV-Billigtarifen

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
13. Juli 2010
in News
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PKV Wechsel

PKV-Wechsel: Warnung vor billigen Tarifen der Privaten Krankenversicherung (PKV)

(13.07.2010) Zunächst steigen viele Versicherte in einen günstigen Einsteigertarif der Privaten Krankenversicherung (PKV) ein und im Laufe der Jahre erhalten Sie dann unangenehme Post. In solchen Briefen werden zum Teil drastische Erhöhungen des ursprünglich billigen PKV Tarifs angekündigt. Manchen Versicherte kommt dann schnell der Gedanke zum Wechsel. Doch Vorsicht: Der Bundesverband der Versicherungsberater warnt vor vermeintlichen Billigangeboten der Versicherungsanbieter.

Versicherte, die einen Wechsel ihrer PKV in Erwägung ziehen, sollten sich nicht von Billigangeboten locken lassen, denn Fälle, in denen Kunden falsch beraten wurden, häufen sich in letzter Zeit, wie Versicherungsberater des Bundesverbandes mitteilen. Der Hinweis gilt für Voll- aber auch für Zusatzversicherungen. Versicherte sollten sich nicht voreilig auf Lockangebote einlassen, denn ein kostengünstiger PKV-Tarif ist oftmals mit einem weitaus geringeren Leistungsumfang verbunden. Das Nachsehen haben dann die Versicherten und müssen wohlmöglich später kräftig drauf zahlen. Vermutlich mehr, als sie bisher bezahlten. Denn anscheinend werden immer mehr PKV´s auf den Markt gebracht, bei denen nur ungenügend eine entsprechende Alterungsrückstellung mit eingeplant wurde. Durch diesen Umstand werden die Policen im Laufe der Jahre immer teuerer und das bei gleichbleibenden Leistungen. Folglich müssen viele Rentner im Alter die teuren Versicherungen kündigen, weil sich sich die Beiträge einfach nicht mehr leisten können. Danach bleibt nur noch der Weg in den auch nicht wirklich kostengünstigen PKV Basistarif.

Wer also seine PKV wechseln möchte, sollte bei der Versicherung sich genau darlegen lassen, wie stabil der angebotene PKV-Tarif in den letzten Jahren war. Sinnvoll ist es vor dem Abschluss, sich schriftlich bestätigen zu lassen, dass durch den Tarifwechsel keine Nachteile bei den Leistungen entstehen. Eine Dokumentationspflicht des Versicherers oder Vermittlers ist sowieso gesetzlich geregelt. Will ein Krankenversicherungs-Vermittler seine mündlichen Anpreisungen nicht schriftlich fest halten, so sollten Wechselwillige Abstand von der neuen PKV nehmen. Denn ohne schriftlichen Beweis, kann man später nichts mehr vollständig nachweisen. (sb)

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Bild: Margot Kessler / pixelio.de

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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