Siemens-Betriebskrankenkasse: Private Auslandskrankenversicherung ist wichtig. Viele Deutsche sind zu unbekümmert bei der Urlaubsplanung.
Ein kalter und nasser Herbst hat Einzug gehalten. Mit zunehmend ungemütlichem Wetter zieht es viele Urlauber über deutsche und auch europäische Grenzen hinaus. Fernziele, die weiße Strände und Badewetter bieten, sind in der kalten Jahreszeit besonders beliebt. Dabei wird an alles gedacht. An Sonnencreme, die Reiseapotheke, den Pass. Nur der
Krankenversicherungsschutz für das Ausland fällt oft hinten runter. Die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK fasst zusammen, worauf Auslandsreisende achten sollten.
Krankenversicherte denken bei einer Urlaubsreise zu wenig an ihre Gesundheit
Fast jeder blendet gerne aus, dass auch während der schönsten Tage des Jahres etwas Unvorhergesehen passieren kann. Krankheit oder Unfälle nehmen keine Rücksicht auf Urlaub. "Uns erschreckt die Tatsache, dass die meisten Menschen um die Notwendigkeit einer privaten Reisekrankenversicherung wissen. Viele denken jedoch, in zehn Tagen Urlaub wird schon nichts
passieren. Dabei ist die Reisedauer völlig irrelevant. Ein Unfall oder eine Krankheit, wie z.B. ein Schlaganfall oder ein Herzinfarkt, können jederzeiteintreten", so Michael Zaubzer, Fachexperte Ausland bei der SBK. "Es ist faszinierend festzustellen, wie viele Menschen ihr Gepäck versichern, ihr Haus und auch den Hund, nur an die eigene Gesundheit denken sie nicht.", sagte der Experte weiter.
Zwar sind die meisten Unfälle auf Reisen eher "kleiner Natur" und erfordern nicht gleich eine stationäre Behandlung. "Eine unserer Statistiken hat ergeben, dass circa 50 Prozent aller Behandlungen weniger als 100 Euro kosten", so Zaubzer. Der Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung ist dennoch bei jeder Auslandsreise ratsam "sonst kann es unter Umständen teuer werden."
Ohne Auslandskrankenversicherung könnte es teuer werden
Schon wer in Europa bleibt, muss ohne ausreichenden Versicherungsschutz unter Umständen viel zahlen, wenn er ärztliche Leistungen in Anspruch nimmt. Wer den Kontinent verlässt, sollte erst Recht informiert und versichert sein. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen im Ausland erbrachte Leistungen nur zahlen, wenn es sich um einen EU-Staat oder um einen
sogenannten Abkommensstaat, wie beispielsweise Türkei, Tunesien, Bosnien, Mazedonien oder Kroatien handelt. Gezahlt werden in der Regel nur die Sätze, die auch in Deutschland erstattet worden wären. Es gibt EU-Länder, welche die seit mehreren Jahren gültige Europäische Gesundheitskarte (EHIC) annehmen. Auch wenn die Akzeptanz von Jahr zu Jahr steigt, gibt es Länder, die die Karte aus verschiedenen Gründen ablehnen. Hier ist es von enormem Vorteil, wenn man die Landessprache spricht und sich verständlich machen kann. "Andernfalls muss der Patient die Behandlung privat zahlen, wobei die angesetzten Sätze oft willkürlich sind. In diesem Fall schützt eine private Reisekrankenversicherung, die für 8 bis 15 Euro Jahresprämie zu haben ist. Sie übernimmt die Differenz zwischen dem von der Krankenkasse gezahlten und dem privaten Satz.
Detaillierte Rechnung bei einer Behandlung aushändigen lassen
Auch wenn die Kasse zahlt, ist es sehr wichtig, dass der Versicherte nach einer Behandlung im Ausland eine detaillierte Rechnung einreicht. Zaubzer: "Oft steht nur ärztliche Behandlung auf der Rechnung. Dann können wir nicht einmal 20 Euro erstatten." In vielen Fällen stellt sich aber bei Nachfrage heraus, dass beispielsweise ein Röntgenbild gemacht oder Blut abgenommen wurde. Die Kosten sind hier natürlich höher. Deswegen ist es immer sinnvoll, dass der Versicherte selber eine Aufstellung der Leistungen macht und diese mitschickt.
Gesetzliche Krankenkassen wie die SBK sind darum bemüht, die Erstattung auch bei Behandlungen im Ausland großzügig vorzunehmen, allerdings immer im Hinblick auf einen sorgsamen Umgang mit den Geldern der Versicherten und unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Mit einer privaten Reisekrankenversicherung kann im Regelfall für wenig Geld umfassender Versicherungsschutz gewährleistet werden, mit dem auch das Restrisiko abgedeckt ist. (Pm, 17.11.2010)
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Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.