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Zahnspange: Eltern zu Zuzahlungen gedrängt

Redaktion Heilpraxis.de
Verfasst von Redaktion Heilpraxis.de
18. Januar 2015
in News
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Kieferorthopäden drängen Eltern zu hohen Zahnspangen-Zuzahlungen

18.01.2015

Medienberichten zufolge drängen Kieferorthopäden Eltern zunehmend zu hohen privaten Zuzahlungen für eine feste Zahnspange. Laut der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ (F.A.S.) verweigern die Mediziner ihren Patienten immer wieder eine Behandlung ohne Zuzahlung, obwohl dies eigentlich verboten ist.


Kieferorthopäden verweigern verbotenerweise preiswerte Behandlung
Einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ (F.A.S.) zufolge drängen Kieferorthopäden Eltern zunehmend zu hohen privaten Zuzahlungen für eine feste Zahnspange. Wie die Nachrichtenagentur dts berichtet, rieten die Mediziner etwa von Metallbrackets ab, da dies angeblich den Zähnen schade. Oder es würde behauptet, dass Metallbögen Schmerzen bereiten könnten, schreibt die Zeitung weiter. Den Recherchen des Blattes zufolge verweigern andere Kieferorthopäden sogar offen eine preiswerte Behandlung. Doch das ist verboten!

Bei medizinischer Notwendigkeit ohne Zuzahlung
Diejenigen Kieferorthopäden, die eine Kassenzulassung haben, müssen ihre Patienten auch ohne Zuzahlung behandeln. Zumindest dann, wenn die Korrektur der Fehlstellung „medizinisch notwendig“ ist, wie die F.A.S. schreibt. Experten zufolge ist dies der Fall, wenn durch die Zahnfehlstellungen und des Kiefers, das Kauen, Beißen, Sprechen und Atmen erheblich beeinträchtigt wird oder die Fehlstellung in Zukunft Probleme machen könnte. Wie die Zeitung weiter berichtet, liegt die Höhe gängiger privater Zuzahlungen zwischen zwanzig und fünfzig Euro im Monat, die von den Eltern während der gesamten Behandlungsdauer zu entrichten ist. Meist sind dies drei Jahre.

Beschwerden über mehr als ein Fünftel der Kieferorthopäden
Kieferorthopäden dürfen zwar teureres Material benutzen, als die Kasse es vorsieht, doch sie dürfen dieses den Patienten nur anbieten; die Eltern müssen die Wahl haben und sich frei auch für eine Variante ohne Zuzahlung entscheiden können. Doch das sei längst nicht immer der Fall und die Kassen wissen das. „Aber uns sind die Hände gebunden“, heißt es laut F.A.S. bei der Techniker Krankenkasse (TK). Wie das Blatt weiter berichtet, habe die Kassenzahnärztliche Vereinigung in Hessen im vergangenen Jahr 56 solcher Beschwerden an Kieferorthopäden weitergereicht und hätten diese mit dem Schreiben aufgefordert, eine Behandlung ohne Zuzahlung anzubieten. Insgesamt gibt es in Hessen rund 260 Kieferorthopäden, das heißt, dass sich über mehr als jeden Fünften Patienten beschwert hätten.

Schwarze Schafe sind bekannt
Zwischen 2.500 und 3.500 Euro zahlen die gesetzlichen Kassen für eine feste Zahnspange, je nach Art und Dauer der Behandlung. Wie die Zeitung schreibt, kann man damit nach Ansicht des Verbandes der Kieferorthopäden „ein vernünftiges Ergebnis“ erzielen. Dem Verband seien die schwarzen Schafe in den eigenen Reihen bekannt. „Wir würden gerne gegen sie vorgehen“, erklärte die Bundesvorsitzende Gundi Mindermann der F.A.S. „Denn wir wollen nicht, dass einige das Ansehen unseres ganzen Berufsstandes in ein schlechtes Licht rücken.“ Allerdings könne der Verband leider nichts tun. Es müssten sich schon Eltern bereitfinden, vor Gericht zu ziehen.

„Hausgemachte“ Zahnfehlstellungen
Laut Schätzungen leiden etwa 60 Prozent aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland unter einer Zahnfehlstellung. Der Großteil von ihnen erhält eine Zahnspange. Und zwar oft in viel zu jungen Jahren, wie manche Experten meinen. Fehlstellungen können angeboren sein, aber auch „hausgemacht“. Letztere werden durch Angewohnheiten wie beispielsweise Daumenlutschen, Dauernuckeln an Trinkflaschen oder Fingernägel kauen erworben. Zudem kann sich der frühzeitige Verlust von Milchzähnen negativ auf das bleibende Gebiss auswirken, da wichtige Platzhalter fehlen. (ad)

Bildnachweis: Rainer Sturm / pixelio.de

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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