Wer den Zusatzbeitrag der Krankenkasse nicht zahlt, muss zukünftig mit bis zu 225 Euro Säumniszuschlag rechnen.
(18.08.2010) Im Zuge der Gesundheitsreform plant die Bundesregierung eine Strafgebühr einzurichten, wenn Versicherte den Zusatzbeitrag ihrer Krankenkasse nicht zahlen. Laut Medienberichten verweigern derzeit bis zu einer Million Menschen die Zahlung der Zusatzbeiträge. Darunter auch die DAK mit mehr rund 4,5 Millionen Versicherten und die KKH Allianz mit etwa 1,5 Millionen. Laut eines Gesetzesentwurfes soll die Säumniszuschlag künftig zwischen 30 und 225 Euro betragen. Die Gesundheitsreform soll ab 2011 umgesetzt werden.
Die Krankenkassen beklagen, dass immer mehr Menschen den Zusatzbeitrag der Krankenkassen nicht zahlen. "Zehn Prozent unserer Mitglieder haben den Zusatzbeitrag bisher nicht gezahlt", beklagt ein Sprecher der Krankenkasse DAK. 16 der gesetzliche Krankenkassen erheben derzeit einen Zusatzbeitrag neben dem regulären Beitrag. Der Zusatzbeitrag muss von den Kassenpatienten direkt überwiesen werden. Die meisten Kassen erheben von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag von pauschal acht Euro im Monat.
Bereits gestern wurde bekannt, dass die schwarz-gelbe Koalition aufgrund der großen Anzahl der säumigen Zahler eine sogenannte Säumniszuschlag erheben will. Am Nachmittag wurden zudem konkrete Beträge bekannt. Die Strafgebühr soll demnach mindestens 30 Euro betragen. Finanziell besser gestellte droht sogar ein Zuschlag von 225 Euro, wenn sie in den letzten sechs Monaten den Zusatzbeitrag nicht entrichten haben. So jedenfalls die Planungen im Zuge der Gesundheitsreform.
Einige Krankenkassen erheben einen Zusatzbeitrag, weil die momentanen finanziellen Ausgaben die Einnahmen übersteigen. Reichen die finanziellen Hilfen aus dem Gesundheitsfond nicht aus, so müssen die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern verlangen. Die Bundesregierung plant, dass die Krankenkassen zukünftig die Höhe des maximalen Zusatzbeitrages selbst bestimmen können. Hartz IV Bezieher sollen übrigens ab 2011 von den Zusatzbeiträgen befreit werden.
Wer nicht zahlt, erhält derzeit sogenannte Erinnerungsschreiben oder wird direkt telefonisch kontaktiert. Wer dann noch immer nicht reagiert, bekommt weitere Mahnschreiben. Reagiert der säumige Zahler noch immer nicht, könnte die Krankenkasse ein Vollstreckungsverfahren einleiten. Doch bislang ist nicht bekannt geworden, dass tatsächlich eine Krankenkasse zu solchen Zwangsmaßnahmen greift. Denn der Aufwand ist viel zu groß, wenn man bedenkt, dass es sich dabei um minimale Summen handelt. "Das wäre aber ein sehr großer Aufwand – vor allem wenn man bedenkt, dass es in den meisten Fällen um Beträge von acht Euro geht", sagte auch Kai Vogel von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegenüber "Welt Online".
Die Krankenkassen sind selbst nicht darüber erfreut, dass die Zusatzbeiträge nicht direkt mit dem regulären Beitrag automatisch eingezogen wird. Viele Mitglieder verstehen auch nicht das Verfahren oder wissen schlicht weg nicht, warum sie den zusätzlichen Betrag überweisen sollen. Auch fehle es den Kassen an der nötigen Infrastruktur. "Wir mussten ein ganz neues Konten-System aufbauen, weil wir die Zusatzbeiträge von unseren Kunden direkt einziehen müssen", so eine Sprecherin der "BKK Gesundheit". Nun hoffen die Kassen auf die Politik, die zu mindestens das Problem erkannt haben und nun handeln wollen. Der geplante Säumniszuschlag wäre ein Anfang, damit fehlenden Beiträge dennoch eingezogen werden können.
Müssen Versicherte damit rechnen aus dem System der gesetzlichen Krankenversicherung raus zufliegen, wenn sie nicht zahlen? Die Antwort ist nein, denn in Deutschland besteht eine Versicherungspflicht. Allenfalls können die Kassen die Gesundheitsversorgung auf eine Notversorgung reduzieren, wenn ein Mitglied mindestens drei Monate im Rückstand ist. Bislang ist aber auch hier nicht bekannt, dass einzelnen Krankenkassen bereits zu diesem drastischen Mittel gegriffen hätten. (sb)
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