Zuzahlungen können sich während des laufenden Monats verändern
20.10.2014
Wie der Deutsche Apotheker Verband (DAV) in einer Pressemitteilung verlautbaren ließ, können sich die Zuzahlungen für rezeptpflichtige Medikamente während eines laufenden Monats verändern. Die Stichtage für solche Änderungen sind jeweils der Monatserste und der Monatsfünfzehnte. Dabei erhalten die Apotheker neben den rein pharmazeutischen Informationen auch wirtschaftliche und vertragliche Fakten zu diesen Terminen. Der Apotheker kann dann anhand seiner Software erkennen, ob das Präparat einer Zuzahlung bedarf und wie hoch diese für ein ärztlich verschriebenes Medikament ist. Dabei kann jeder Patient selber unter "aponet.de" nachsehen, ob das entsprechende Präparat von der Zuzahlung befreit ist.
Die Höhe der Zuzahlungen kann sich dabei unterschiedlich zusammensetzen. Es können z.B. Erstattungshöchstbeträge angepasst werden, was eine Veränderung der Zahlungsbefreiungsgrenze mit sich bringt und die Hersteller können ihre Abgabepreise erhöhen oder senken. Außerdem kommt es immer wieder zu Rabattverträgen einzelner Krankenkassen, die dann selbstständig entscheiden, ob sie ihre Versicherten in den Genuss einer teilweisen oder sogar vollständigen Zuzahlungsbefreiung kommen lassen. Sind die Medikamente rezeptpflichtig, müssen die Patienten 10 Prozent des Preises zuzahlen, mindestens allerdings 5 Euro und höchstens 10 Euro, wobei die Höhe der Zuzahlung laut DAV immer an die tatsächlichen Kosten der Arzneimittel gekoppelt ist.
Der durchschnittliche Zuzahlungsbetrag liegt derzeit bei 2,60 Euro, was daran liegt, dass auch zuzahlungsfreie Medikamente in die Statistik mit eingerechnet werden. Grundsätzlich sind sämtliche Apotheken verpflichtet, die Zuzahlung einzufordern und an die Krankenkassen weiterzuleiten. Zuletzt sind damit 2013 zwei Milliarden Euro an Patientenzuzahlungen zusammengekommen, eine Summe die einen neuen Rekord für die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) markiert, so der DAV. (jp)
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de
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