Homöopathie und Kostenerstattung: Die 4. Auflage der Sonderausgabe ist erschienen
Im Mittelpunkt dieser Publikation des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) stehen die Möglichkeiten der Kostenerstattung einer ärztlichen homöopathischen Behandlung. Homöopathie gilt zwar als Kassenleistung, abrechnen kann der Vertragsarzt seine Leistungen jedoch mit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht. Damit die Patienten die Rechnungen nicht aus eigener Tasche zahlen müssen, hat die Managementgesellschaft des DZVhÄ mit etwa 100 Kassen Sonderverträge geschlossen. Die Hintergründe dieser Verträge werden in dem Heft anschaulich beschrieben. Aber auch Private Zusatzversicherungen, die die Kosten der ärztlichen Homöopathie übernehmen, werden vorgestellt. Denn nicht jede Versicherung, die ungenau vorgibt, alternative Therapien zu erstatten, zahlt dann die ärztliche Rechnung. In dem achtseitigen Heft wird auch auf die Qualität in der homöopathischen Praxis eingegangen und es werden Tipps gegeben, wie Patienten einen guten homöopathischen Arzt finden.
Die Sonderausgabe kann kostenlos beim DZVhÄ, Am Hofgarten 5, 53113 Bonn, info@dzvhae.de auch in größeren Stückzahlen angefordert werden oder als pdf-Datei von der DZVhÄ-Webseite www.welt-der-homoeopathie.de herunter geladen werden.
Die Publikumszeitschrift Homöopathie erscheint seit 2002 vierteljährlich und liegt kostenlos in Arztpraxen und in Apotheken aus und ist auch im Einzelabonnement für 5,- Euro im Jahr erhältlich. Gerne schicken wir Ihnen ein Probeheft zu. (pm, 18.01.2011)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.