• Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
Heilpraxis - Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen

Urteil: Ärztliche Fußbehandlung ausnahmsweise von der Podologin

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
7. November 2017
in News
Teile den Artikel

LSG Potsdam sieht „Systemmangel“, wenn kein Arzt Behandlung ausführt
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen die Kosten einer medizinischen Fußpflege übernehmen, wenn sie für eine eigentlich ärztliche Behandlung keinen Arzt benennen können, der diese durchführt. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg in Potsdam in einem am Montag, 6. November 2017, veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: L 9 KR 299/16). Konkret geht es um eine Spezialbehandlung bei eingewachsenen Zehennägeln.

Bei der Klägerin wuchs der Nagel am linken großen Zeh chronifiziert immer wieder in die Zehe ein. Dies kann mit einer Nagelkorrekturspange behandelt werden. Diese wird so unter dem Nagelrand angebracht, dass der Nagel sich normal auswächst. Bis dahin muss die Spange regelmäßig kontrolliert und angepasst werden.

Dies ist eigentlich eine ärztliche Behandlung. Die Klägerin konnte aber keinen Arzt finden, der diese Behandlung durchführt. Auch ihre Krankenkasse konnte ihr hierfür keinen Arzt nennen. Die Frau entschied sich daher für eine Behandlung bei einer medizinischen Fußpflegerin (Podologin).

An den Kosten von insgesamt rund 300 Euro beteiligte sich die Krankenkasse nur bezüglich der Sachkosten mit 100 Euro. Bei der Behandlung sei dies nicht möglich. Mit Ausnahme des diabetischen Fußes seien Leistungen der medizinischen Fußpflege vom Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen.

Das LSG Potsdam stimmte dem zwar im Grundsatz zu, gab aber dennoch der Patientin recht. Denn wenn es sich um eine ärztliche Behandlung handele, müsse es auch Ärzte geben, die diese durchführen. Auch die Krankenkasse habe ihrer Patientin aber hierfür keinen Arzt benennen können.

Dies werteten die Potsdamer Richter als „einen Systemmangel“. Dieser erlaube „ausnahmsweise die Inanspruchnahme eines nichtärztlichen Leistungserbringers“, hier der Podologin.

An deren Qualifikation bestehe kein Zweifel. Denn die Berufsbezeichnung Podologe oder Podologin dürfe nur führen, wer eine genau vorgeschriebene Ausbildung und eine staatliche Prüfung absolviert habe. Zum Ausbildungsprogramm gehöre auch die hier vorgenommene Nagelspangenbehandlung.

Gegen dieses jetzt schriftlich veröffentlichte Urteil vom 11. Oktober 2017 ließ das LSG wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum Bundessozialgericht (BSG) in Kassel zu. mwo

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

Sebastian Bertram

Sebastian Bertram

Sebastian Bertram ist Geschäftsführer von Heilpraxisnet. Er arbeitete über zehn Jahre als Sozialarbeiter im stationären Bereich der therapeutischen Jugendhilfe in leitender Funktion. Seine Themenschwerpunkte sind Psychologie, therapeutisches Arbeiten und Sozialpädagogik.

Nächster Artikel

Gesundes heimisches Wintergemüse: Grüner Rosenkohl steckt voll Nährstoffen und Vitaminen

PSA-basiertes Prostatakrebs-Screening bald empfohlene Therapie?

Jetzt News lesen

Knoblauchknollen und Knoblauchzehen auf einem weißen Tisch und in Holzschalen

Schwarzer Knoblauch gegen zu hohes Cholesterin: Neue Studie zeigt nicht den erwarteten Effekt

20. Oktober 2026

Pfefferminzöl bei Reizdarm: Neue Auswertung zeigt Linderung bei Beschwerden

20. Oktober 2026
Kurkumapulver und frische Kurkumawurzel

Fettleber: Kurkuma-Inhaltsstoff Curcumin wirkt

19. Oktober 2026

Ingwer gegen Regelschmerzen: Neue Studie findet Linderung durch Extrakt

19. Oktober 2026

Hibiskustee und Blutdruck senken: die Zubereitung braucht mehr Aufmerksamkeit

19. Oktober 2026

Schon nach ein paar Tagen Haferflocken essen verbessern sich die Cholesterin-Werte

19. Oktober 2026

Heilpraxis - Heilpflanzen, Gesundheit und Medizin

Das Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit

  • Werben Sie hier
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wir über uns
  • Rezepte
  • Consent anpassen
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Heilpflanzen
  • Ganzheitliche Medizin
  • News
  • Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
  • Rezepte

© 2022 Heilpraxisnet.de GbR