Das Unternehmen Meininger Wurstspezialitäten aus Thüringen GmbH hat einen Rückruf für den Artikel „Thüringer Knackwurst mit Kümmel“ gestartet. Der Grund für diese Maßnahme: In der Wurst wurde ein Krankheitserreger nachgewiesen. Der Verzehr des Produkts könnte zu Beschwerden wie Durchfall und Bauchkrämpfen führen.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) berichtet auf seinem Portal „www.lebensmittelwarnung.de“ über einen Rückruf der Firma MEININGER Wurstspezialitäten aus Thüringen GmbH für das Produkt „Thüringer Knackwurst mit Kümmel“.
Krankheitserreger nachgewiesen
Betroffen von dem Rückruf ist der Artikel „Thüringer Knackwurst mit Kümmel“, der hauptsächlich über die Theke lose (ohne Los-Kennzeichnung) und zum Teil als Selbstbedienungsware (SB-Packung: ein Ring Knackwurst pro Packung, mit Kennzeichnung: Los-Nr. 167) verkauft wurde.
Ein Merkmal des Produkts ist das graue Band, welches sich an der Wurst befindet und sich von anderen Knackwurst-Sorten unterscheidet. Andere Bändelfarben sind laut dem Unternehmen nicht betroffen.
Der Rückruf erfolgt aufgrund eines Laborbefunds, in dem der Krankheitserreger Shigatoxin bildende Escherichia coli (STEC), Vertreter der Familie der Enterobacteriaceae, nachgewiesen worden ist.
Kaufpreis wird erstattet
Kundinnen und Kunden, die das Produkt in dem Zeitraum vom 06. August bis 07. September 2024 an der Theke gekauft haben, werden gebeten, es zu vernichten oder zurückzubringen. Der Kaufpreis wird erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons.
Auch Personen, die eine SB-Packung mit der Los-Nr. 167 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 30.09.2024 und 03.10.2024 gekauft haben, können das Produkt zurückbringen und erhalten den Kaufpreis zurück.
Schwere Krankheitsverläufe möglich
Eine EHEC- (Synonyme: STEC, VTEC) Erkrankung äußert sich laut dem BVL meist innerhalb einer Woche nach Infektion mit Durchfall und Bauchkrämpfen.
Vor allem Säuglinge, Kleinkinder, Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können schwerere Krankheitsverläufe mit blutigen Durchfällen entwickeln.
Personen, die dieses Lebensmittel gegessen haben und schwere oder anhaltende Symptome entwickeln, sollten unbedingt ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche EHEC-Infektion hinweisen. Sich ohne Symptome vorbeugend in ärztliche Behandlung zu begeben, ist jedoch nicht sinnvoll. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Lebensmittelwarnung: Thüringer Knackwurst mit Kümmel, (Abruf: 15.09.2024), www.lebensmittelwarnung.de
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.