PKV: Neuregelungen sollen Wechsel erleichtern. Sozialausgleich könnte gefährdet sein.
(16.08.2010) Einmal die gesetzliche Krankenkasse verlassen und die Rückkehr in die gesetzliche Versicherung war anschließend bisher eine ernsthafte Herausforderung. Doch auch der Wechsel in Richtung der Privaten Krankenkassen (PKV) gestaltete sich oftmals schwierig. Die Bundesregierung ist daher bemüht dieses System aufzulockern und den Versicherten einen Wechsel zwischen privater und gesetzlicher Versicherung zu vereinfachen.
So sieht die Planung der Regierungsparteien (CDU, CSU, FDP) z. B. die Rückkehr zur alten Regelung beim PKV-Wechsel vor. Statt einer Einkommensgrenze die über drei Jahre durchschnittlich einen bestimmten Wert erreichen muss, sollen Versicherte zukünftig schon beim einmaligen erreichen dieser Versicherungspflichtgrenze eine Möglichkeit zum Versicherungswechsel in Richtung PKV haben. Angestellte können demnach bereits ab 2011 wieder von der Möglichkeit Gebrauch machen und ab einem Monatseinkommen von 4162,50 Euro in eine private Krankenversicherung wechseln.
Einfacher Wechsel in die PKV, Sozialausgleich gefährdet
Experten erwarten aufgrund der angedachten Anregungen zahlreiche Wechsel in Richtung der privaten Krankenkassen, da diese mit besonders günstigen Tarifen und zusätzlichen Leistungen locken. Bei der ohnehin angespannten finanziellen Situation einiger gesetzlicher Versicherung stellt dies jedoch ein ernsthaftes Probleme dar: Schwindende Versicherten Zahlen erhöhen das Risiko der Notwendigkeit von Zusatzbeiträgen und diese erhöhen wiederum das Risiko der schwindenden Versicherten-Zahlen. Ein Teufelskreis der sich im Zuge der angedachten Änderungen wahrscheinlich noch verstärken wird.
Auch die Tatsache, dass die Privaten Krankenversicherungen nicht jeden aufnehmen werden, sondern in erster Linie nur die gesunden jungen Menschen, verschlechtert die Situation der gesetzlichen Krankenversicherungen zusätzlich. Ihnen laufen die gut situierten gesunden Kunden weg und kehren im Zweifelsfall im Alter in die gesetzliche Versicherung zurück. Denn auch die Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Versicherung soll den Plänen der Bundesregierung zu Folge erleichtert werden. So ist es z. B. Ziel die Dreijahresfrist bei dem Wechsel aus selbständiger Tätigkeit in ein Angestelltenverhältnis abzuschaffen, um die Rückkehr von privater Versicherung in Richtung gesetzlicher Krankenkassen zu erleichtern. Die Kosten die dadurch für das öffentliche Gesundheitssystem entstehen, sind bisher kaum ab schätzbar, die Tendenz ist jedoch klar zu erkennen: eine erhebliche Mehrbelastung der gesetzlichen Krankenversicherungen. (fp)
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