Die Beihilfe für medizinische Versorgungen im Krankheitsfall ist ein wesentlicher Bestandteil im deutschen Beamtenrecht, der allerdings nur auf nicht-sozialversicherungspflichtige Beamte angewandt wird. Ein Teil der Kosten, die zuvor von den Betroffenen gezahlt wurden, wird dabei rückwirkend erstattet. Welche medizinischen Ausgaben unter die Beihilfe fallen, ist in den Beihilfeverordnungen und -vorschriften auf Ebene der Bundesländer geregelt. Neben der Versorgung im Krankheitsfall, sind auch medizinische Leistungen im Rahmen einer Geburt sowie Ausgaben infolge von Pflegebedürftigkeit und Todesfällen Bestandteil der Beihilfe.
Unter dem juristischen Begriff Behilfe wird ein Straftatbestand beschrieben, bei dem jemand als Erfüllungsgehilfe eines Anderen bei Ausübung einer Straftat tätig wird. Äußerst umstritten ist in diesem Zusammenhang die sogenannte Beihilfe zur Selbstötung (aktive Sterbehilfe), welche bis heute für kontroverse Diskussionen sorgt. (fp)
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