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Viele Kassen erstatten die Kosten für rezeptfreie Arzneimittel

Fabian Peters
Verfasst von Fabian Peters
21. Juli 2015
in News
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Kosten für rezeptfreie Arzneimittel werden von vielen Kassen erstattet
Bei vielen Patienten neigen sich die Mundwinkel nach unten, wenn sie vom Arzt ein grünes Rezept erhalten. Das bedeutet nämlich, dass das Medikament komplett aus der eigenen Tasche bezahlt werden muss. Allerdings gibt es auch viele Krankenkassen, die zumindest einen gewissen Kostenanteil erstatten.

Medizinisch notwendige Arzneimittel
Patienten sind oft nicht glücklich über ein grünes Rezept vom Arzt. Denn für das auf diese Weise verschriebene Medikament müssen sie selbst bezahlen. Der Deutsche Apothekerverband hat nun jedoch in einer Mitteilung der Nachrichtenagentur dpa darauf hingewiesen, dass viele Krankenkassen auch die Kosten für auf dem grünen Rezept verschriebene Arzneimittel erstatten. Auf solchen Rezepten empfiehlt der Arzt nicht verschreibungspflichtige Medikamente, die er für medizinisch notwendig erachtet. Das können unter anderem auch Mittel der Homöopathie oder der Phytotherapie (Pflanzenheilkunde) sein. Dies dürfte für viele Bundesbürger interessant sein, da immer mehr von ihnen auf Naturheilmittel setzen, wie eine Studie kürzlich deutlich machte. Selbst wenn sie dafür mehr bezahlen müssen.

Versicherte sollten mögliche Erstattung mit Kasse abklären
Wie in der dpa-Meldung erklärt wird, muss der Patient für die Erstattung das grüne Rezept sowie die Quittung aus der Apotheke bei seiner Krankenkasse einreichen. Versicherte bekommen meistens eine bestimmte jährliche Summe erstattet. Am besten sollten die Kassenmitglieder direkt bei ihrer Versicherung erfragen, wie hoch diese Summe ist beziehungsweise ob die Kosten für auf dem grünen Rezept empfohlene Medikamente von der Kasse erstattet werden. Bislang fand sich auf dem grünen Rezept der Hinweis: „Dieses Rezept können Sie nicht zur Erstattung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen“. Allerdings übernehmen zahlreiche Kassen die Kosten für diese Arzneien trotzdem. Künftig werde der Hinweis ersetzt durch den Satz: „Dieses Rezept können Sie bei vielen gesetzlichen Krankenkassen zur Voll- oder Teilererstattung als Satzungsleistung einreichen“. Trotz alledem ist auch künftig Vorsicht angebracht bei Arzneien, die nicht verschrieben werden müssen. So weisen Gesundheitsexperten immer wieder auf gesundheitliche Risiken durch rezeptfreie Schmerzmittel hin. Manche dieser Präparate können nicht nur Beschwerden wie Bauchschmerzen oder Übelkeit zur Folge haben, sondern in größeren Dosen auch schwerwiegende Krankheiten auslösen. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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