• Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
Heilpraxis - Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen

Tagesmütter können hälftige Erstattung der Kassenbeiträge verlangen

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
28. Februar 2019
in News
Teile den Artikel

Bundesverwaltungsgericht: Kommunen dürfen nicht Erstattung begrenzen

Jugendämter müssen selbstständigen Tagesmüttern und -vätern die tatsächlichen Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zur Hälfte erstatten. Diese seien immer „angemessen”, eine Beschränkung sehen die geltenden Vorschriften nicht vor, urteilte am Donnerstag, 28. Februar 2019, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 5 C 1.18).

Im konkreten Fall ging es um eine selbstständige Tagesmutter, die sich im Streitzeitraum von Juni bis Dezember 2012 freiwillig gesetzlich krank- und pflegeversichert hatte. Da ihr Ehemann als Polizeibeamter keiner gesetzlichen Krankenversicherung angehörte, berücksichtigte die Krankenkasse für die Berechnung der Kassenbeiträge nicht nur die Einnahmen der Frau, sondern auch die ihres Mannes mit. Monatlich sollte sie daher 253 Euro zahlen.

Von der Stadt Leipzig verlangte die Tagesmutter die hälftige Erstattung der nachgewiesenen Beiträge, hier für sieben Monate insgesamt 1.771 Euro. Sie verwies dabei auf eine entsprechende Bestimmung im Sozialgesetzbuch VIII. Zur Förderung der Kindertagespflege müssen danach Kommunen die Hälfte der Beiträge „zu einer angemessenen Krankenversicherung und Pflegeversicherung” erstatten.

Die Stadt lehnte dies ab. Sie gewährte lediglich eine Erstattung in Höhe von insgesamt rund 496 Euro. Nur dies sei „angemessen”. Dabei hatte die Kommune lediglich jene Kassenbeiträge zugrunde gelegt, die die Tagesmutter ohne die vorgeschriebene Berücksichtigung der Einkünfte ihres verbeamteten Mannes zu zahlen hätte.

Doch die Frau hat Anspruch auf Erstattung weiterer 390 Euro, urteilte das Bundesverwaltungsgericht. Eine freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sei auf jeden Fall „angemessen”. Die Aufwendungen hierfür müssten daher zur Hälfte erstattet werden. Die Klägerin habe auch ihre tatsächlichen Aufwendungen belegt. Auf die Höhe der Beiträge komme es bei der gesetzlichen Versicherung nicht an. fle/mwo

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

Nächster Artikel

Chronisches Erschöpfungssyndrom - Ein oft unerkanntes und falsch diagnostiziertes Leiden

Mixtur aus Alkohol und Rauchen kann neurale Schäden am Hirn bewirken

Jetzt News lesen

Eine Tasse schwarzer Kaffee mit einem Löffel auf einem Holztisch

Kaffee: Bioaktive Substanzen können vor Diabetes schützen

3. Juli 2025
Hirse auf einem Holzlöffel

Hirse: Unterschätztes Superfood mit vielen Vorteilen

2. Juli 2025
Eine Auswahl an verschiedenen Käsesorten

Diese Lebensmittel können Endometriose-Risiko deutlich senken

2. Juli 2025
Schaubild über Krankheitsstadien einer Atherosklerose.

Chinesischer Spargel wirkt gegen Arterienverkalkung & verbessert Darmflora

1. Juli 2025
Frau badet bei Kälte in einem See.

Baden in Seen & Flüssen: Risiken oft unterschätzt

1. Juli 2025
Verschiedene Gemüsesorten auf einem Schneidebrett

Ist vegane oder mediterrane Ernährung gesünder?

30. Juni 2025

Heilpraxis

Das Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit

  • Werben Sie hier
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wir über uns
  • Rezepte
  • Consent anpassen
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Heilpflanzen
  • Ganzheitliche Medizin
  • News
  • Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
  • Rezepte

© 2022 Heilpraxisnet.de GbR