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Frühchen nicht genug versorgt: Klinik und Arzt müssen Schmerzensgeld zahlen

Nina Reese
Verfasst von Dipl. Sozialwiss. Nina Reese
1. Juli 2016
in News
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Baby war aufgrund einer Behandlungsleitlinie nicht medizinisch versorgt worden
Nach dem Tod eines Frühchens in einer Kölner Klinik hat das Landgericht nun das Krankenhaus und den zuständigen Arzt zur Zahlung von 15.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Die Mutter des im Juni 2007 zur Welt gekommenen Mädchens hatte zuvor geklagt, da das Kind nach der Geburt keine medizinische Behandlung erhalten hatte und daraufhin starb. Eine ebenfalls beklagte Hebamme wurde hingegen frei gesprochen.

Kind kommt nach nur 22 Wochen Schwangerschaft zur Welt
Die Mutter Melanie L. war im Juni 2007 nach nur 22 Wochen Schwangerschaft aufgrund eines Blasensprungs in die Klinik Holweide gekommen, da diese über ein Perinatalzentrum verfügt und somit auf die Versorgung von früh geborenen Kindern spezialisiert ist. Dort besagte jedoch eine Leitlinie, dass Frühchen erst ab der 23. Schwangerschaftswoche ärztlich behandelt werden, weshalb das Mädchen unversorgt bleib und knapp eine Stunde nach seiner Geburt verstarb.

Frau L. verklagte daraufhin die Hebamme, den damals zuständigen Arzt und die Klinik wegen fehlerhafter geburtshilflicher Behandlung und forderte 12.000 Euro Schadenersatz. Nun hat das Landgericht Köln in dem Fall ein Urteil (Az.: 25 O 242/10) gesprochen: Wie die Nachrichtenagentur „dpa“ berichtet, wurden das Krankenhaus und Arzt zur Zahlung von 15.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Der ebenfalls beklagten Hebamme war hingegen nach Meinung der Kammer kein Fehlverhalten vorzuwerfen.

Eltern hätten beraten werden müssen
Die Kölner Klinik hatte sich den Angaben zufolge auf eine ärztliche Richtlinie berufen, nach der Frühchen an der Grenze zur Lebensfähigkeit behandelt werden könnten – aber nicht müssen. Ab der 24. Schwangerschaftswoche sei die Behandlung hingegen Pflicht. Daher habe aus Sicht des Gerichts zwar keine generelle Verpflichtung für eine ärztliche Versorgung des zu früh geborene Baby bestanden, doch „die Eltern hätten eingehend beraten werden müssen”, so der Gerichtssprecher laut der Agentur. Die Eltern seien demnach nicht über die Überlebenschancen und die langfristigen gesundheitlichen Risiken für das Kind informiert worden. Das Mädchen war mit einem Gewicht von nur 460 Gramm und einer Körperlänge von 28 Zentimetern zur Welt gekommen. (nr)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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