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Videochat statt Praxisbesuch – Schon heute Ärzte im digitalen Zeitalter

Volker Blasek
Verfasst von Diplom-Redakteur (FH) Volker Blasek, Medizinischer Fachredakteur
19. Dezember 2017
in News
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Ist der Besuch beim Arzt demnächst hinfällig?

Die Augen brennen, der Hals kratzt und der Kopf dröhnt – da scheint ein Arztbesuch unumgänglich. Doch hat man sich erst mal in die Praxis gequält, kommt oft die Ernüchterung. Das Wartezimmer ist bis auf wenige Plätze belegt und man quetscht sich zwischen andere hustende und niesende Patienten und wartet manchmal über eine Stunde auf den befreienden Aufruf zum Doktor. Diese Zeiten könnten bald schon der Vergangenheit angehören, denn viele Mediziner, wie auch Dr. med. Franz Bartmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein, befürworten die Einführung des Videochats zur Ferndiagnose.

Mein Arzt im Smartphone

Eine Expertengruppe der Ärztekammer, bestehend aus Medizinern und Juristen, setzt sich laut Bartmann dafür ein, zukünftige Diagnosen zumindest in Ausnahmefällen per Videochat zu erlauben. Schlimme oder komplizierte Fälle müssen auch in Zukunft in der Praxis behandelt werden. Voraussichtlich soll beim nächsten Deutschen Ärztetag, der im Mai 2018 in Erfurt stattfindet, offiziell darüber entschieden werden. „Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird dies auch beschlossen werden“, berichtet Bartmann.

Juristische Hürden

Im Moment ist die Ferndiagnose in Deutschland verboten. Lediglich Folgebehandlungen bekannter Patienten dürfen per Videosprechstunde vollzogen werden. So kann beispielsweise überprüft werden, ob eine Wunde erwartungsgemäß verheilt. „Die Änderungen im Bereich der Fernbehandlung sind wichtig, um Telemedizin in Deutschland zu stärken“, erläutert Bartmann. Insbesondere könne man damit dem Ärztemangel auf dem Land entgegenwirken und eine gute Gesundheitsversorgung sicherstellen.

Pilotprojekte sollen für mehr Klarheit sorgen

Zum Jahresbeginn soll in Baden-Württemberg ein Pilotprojekt zur Fernbehandlung starten. Vorerst für Privatpatienten, ab März folgen dann Kassenpatienten. Andere Projekte fanden bereits in Nordrhein-Westfalen und in Berlin in Altenheimen statt. So kann der Pfleger den Hausarzt per Videoübertragung zu den einzelnen Patienten bringen. Lange Anfahrtswege und Wartezeiten entfallen. Eine weitere Verwendungsmöglichkeit für Hausärzte ist die Zuschaltung von Experten, um sich den Rat eines Spezialisten zu holen.

Gespaltene Begeisterung

Gesundheitsexperten der Verbraucherzentrale unterstützen den Vorstoß der Ärzte. „In Ländern wie der Schweiz und Großbritannien gehört Telemedizin bereits zur Regelversorgung“, sagt Referentin Susanne Mauersberg gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.Die Telemedizin sei für bestimmte Medizinfelder gleich gut wie ein direkter Kontakt zwischen Arzt und Patient. Videosprechstunden werden ihrer Ansicht nach in Zukunft ein ganz normaler Bestandteil der Versorgung sein. Doch nicht alle Ärzte bewerten diese Entwicklung in der Mitteilung der Nachrichtenagentur als positiv. „Viele ältere Kollegen bezweifeln noch den Sinn von Telemedizin“, meint Matina Wenker, Vizepräsidentin der Bundesärztekammer. Jüngere Ärzte stünden der Technik und die daraus resultierende Veränderung des Berufsbildes offener gegenüber. „Für viele Landärzte wie mich ist das Internet aber noch zu schlecht, um Videosprechstunden anzubieten”, sagt Kinderarzt Voigt aus Melle in der Nähe von Osnabrück. Der Osnabrücker Hausarzt Micha Neubert bietet bereits seit Jahresanfang eine Online-Sprechstunde an. „Ich will meinen Patienten einen Service bieten, aber zurzeit mache ich damit noch Verluste“, so Neubert.

Verbreitung von Videosprechstunden noch sehr gering

In Deutschland gibt es knapp 379.000 zugelassene Ärzte, doch nur einige Hundert bieten bereits eine Videosprechstunde an. Laut Ärztekammer liegt der Hauptgrund der geringen Verbreitung bei den Krankenkassen, die zu wenig für diesen Service bezahlen. Die monatlichen Kosten für eine Software, die für Videosprechstunden geeignet ist, belaufen sich auf 30 bis 70 Euro pro Monat. Der Arzt könne für diese Form der Sprechstunde aber nur 800 Euro pro Jahr geltend machen und auch nur, wenn es sich um vergleichsweise günstigere Folgebehandlungen handelt. (fp)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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