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Bei ätzenden Substanzen im Auge schnell handeln

Nina Reese
Verfasst von Dipl. Sozialwiss. Nina Reese
9. Juli 2013
in News
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Laborangestellte und Bademeister oft von Arbeitsunfällen mit Chemikalien betroffen

09.07.2013

Ob Laborangestellte oder Bademeister – beim berufsbedingten Umgang mit Chemikalien kommt es immer wieder zu Arbeitsunfällen, bei denen ätzenden Substanzen wie Schwefelsäure oder Natronlauge ins Auge gelangen. In einem solchen Fall ist vor allem schnelle Hilfe sehr wichtig, denn die Chemikalien können schwere Schäden verursachen.

Chemische Substanzen: Bei Augenkontakt drohen Verätzungen oder sogar Erblindung
Insbesondere bei der Arbeit im Labor, aber auch als Bademeister im Schwimmbad passieren immer wieder Unfälle im Zusammenhang mit chemischen Substanzen, die besonders beim Kontakt mit den Augen schwere gesundheitliche Schäden anrichten können. Sobald demnach Spritzer von ätzenden Chemikalien wie zum Beispiel Schwefelsäure oder Natronlauge ins Auge gelangen, sollte vor allem sofort gehandelt werden, so Michael Nasterlack von der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin gegenüber der „dpa“ – andererseits drohen Verätzungen oder im schlimmsten Fall sogar eine Erblindung.

Auge mindestens 15 Minuten lang spülen
Darüber hinaus sei es laut Nasterlack wichtig, dass Betroffene nach einem solchen Unfall in richtigem Maße vorgehen, indem sie – sobald Chemikalien ins Auge gelangt sind – sofort den nächsten Wasserhahn aufsuchen und das Auge gründlich mit Wasser ausspülen sollten. Dies sollte nach Nasterlack jedoch „mindestens 15 Minuten gemacht werden", zudem würde das Wasser dabei am besten „vom Inneren des Auge nach außen“ gewischt werden, denn werde es andersherum gemacht, würden die Chemikalien im schlimmsten Fall auch noch das Organ auf der anderen Seite schädigen.

Kontaktlinsen erst später herausnehmen
Betroffene sollten sich im Falle eines Unfalls am besten von anderen helfen lassen, denn Säure im Auge würde bei den meisten Menschen ein Zusammenkneifen der Augen bewirken, so die Empfehlung Nasterlacks. Daher könne ein Kollege wichtige Unterstützung bieten, indem er helfe, dass Augenlid nach oben zu halten. Wer Kontaktlinsen trägt, sollte beim Augenkontakt mit chemischen Substanzen laut Nasterlack auch keine Zeit damit verlieren, diese herauszunehmen, sondern sich zuerst ausschließlich um das gründliche Ausspülen des Auges kümmern – und im Anschluss daran einen Augenarzt aufsuchen.

Risiken durch Natronlauge oder Rohrreiniger auch bei der Hausarbeit
Obwohl Personen in den genannten Berufen besonders gefährdet sind, kann es natürlich auch bei der Arbeit im Haushalt dazu kommen, dass gefährliche chemische Substanzen ins Auge gelangen und eine Verätzung verursachen. Dabei seien nach Information des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden die so genannten Laugenverätzungen beispielsweise durch Natronlauge oder alkalische Verbindungen (z.B. Rohrreiniger) besonders gefährlich – denn diese Substanzen würden sehr schnell „zu einer ausgeprägten Schädigung der vorderen Augenabschnitte (Hornhaut, Bindehaut, Augenlider)“ führen.

Wichtig: Verpackung bzw. ätzende Substanz selbst mit zum Augenarzt nehmen Dementsprechend rät auch die Augenklinik des Universitätsklinikums nach Unfällen zu Hause zu einer sofortigen und gründlichen Spülung des Auges, denn diese würde „mitunter über Ausmaß und Schwere bleibender Schäden“ entscheiden – daher der Tipp: „Lieber sofort mit Selterwasser, Blumenwasser oder abgekühltem Tee spülen, als später mit destilliertem sterilem Wasser.“ Darüber hinaus sollte parallel zu der Spülung sofort die nächstliegende augenärztliche Einrichtung aufgesucht werden, möglichst ohne dabei die Augenspülung zu unterbrechen. Wichtig: Falls vorhanden, sollte auf jeden Fall auch die Verpackung bzw. die ätzende Substanz selbst mit zum Arzt genommen werden, damit diese exakt identifiziert werden kann. (nr)

Bild: Uschi Dreiucker, Pixelio.de

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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