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Corona-Schnelltests sollen verstärkt zum Einsatz kommen

Volker Blasek
Verfasst von Diplom-Redakteur (FH) Volker Blasek, Medizinischer Fachredakteur
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1. Dezember 2020
in News
Eine Abbildung des neuen COVID-19-Schnelltests.
Laut dem Gesundheitsminister Jens Spahn sollen Corona-Schnelltests vorrangig in Pflegeheimen, Kliniken, Arztpraxen und Schulen eingesetzt werden. (Foto: Kay Nietfeld/dpa)
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Neue Verordnung ebnet Weg für Corona-Schnelltests

Durch einen Test festzustellen, ob eine Person sich tatsächlich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert hat, stellt das derzeit wichtigste Instrument in der Eindämmung der Pandemie dar. Das Virus ist aber bereits in einem frühen Krankheitsstadium ansteckend, weshalb es von großer Wichtigkeit ist, so schnell wie möglich ein Testergebnis zu bekommen. Die neuen Corona-Schnelltests sollen nun zu diesem Zweck verstärkt eingesetzt werden.

Inzwischen sind Corona-Schnelltests zwar in größeren Mengen verfügbar, doch für eine beliebige Verwendung reichen sie bisher nicht. Wann und wo sollten die Tests also vorrangig zum Einsatz kommen?

Neue Schnelltest-Verordnung

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie können künftig mehr Schnelltests zum Einsatz kommen – in Pflegeheimen, Kliniken und nach Infektionsfällen etwa auch in Schulen. Das sieht eine neue Verordnung von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor, die an diesem Mittwoch (2. Dezember) in Kraft treten soll.

Keine kostenlosen Tests für Rückkehrer aus Risikogebieten

Für Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten im Ausland sind dagegen Corona-Tests nach der Einreise bald nicht mehr kostenlos – diese Möglichkeit soll am 15. Dezember enden, wie die Deutsche Presse-Agentur vom Ministerium erfuhr.

Größere Mengen an Schnelltests verfügbar

Schnelltests sind inzwischen in größeren Mengen verfügbar. Dabei müssen Proben zum Auswerten nicht ins Labor gebracht werden. Diese Antigen-Tests gelten aber als nicht so genau wie sonst genutzte PCR-Tests. Vornehmen müssen sie medizinisch geschultes Personal. Laut Robert Koch-Institut (RKI) muss ein positives Ergebnis eines Schnelltests durch einen PCR-Test bestätigt werden. Ein Überblick über Regelungen der neuen Testverordnung:

Schnelltests bei Risikogruppen

Pflegeheime, Kliniken und Arztpraxen sollen mehr Schnelltests nutzen können – bei Patienten, Bewohnern, Personal oder Besuchern. Möglich sind künftig bis zu 30 statt bisher 20 Tests pro Monat und Bewohner oder Patient in Heimen und Krankenhäusern. Einrichtungen müssen dafür Test-Konzepte erstellen. Dann legt das Gesundheitsamt fest, wie viele Tests gekauft und auf Kassenkosten finanziert werden können. In der ambulanten Pflege sollen 15 statt 10 Schnelltests pro Monat und Pflegebedürftigem möglich sein. Auch im Rettungsdienst und in Tageskliniken werden Schnelltests nun möglich.

Schnelltests in Schulen

Einzusetzen sein sollen Schnelltests – nach einem Infektionsfall – künftig zum Beispiel auch in Schulen, wie das Ministerium erläuterte. Hintergrund ist ein Beschluss von Bund und Ländern. Demnach soll nach Auftreten eines Falls in einer Klasse die jeweilige Gruppe, also meist die Klasse, für fünf Tage in Quarantäne gehen. An Tag fünf soll ein Schnelltest folgen. Kinder, die negativ getestet worden sind, könnten dann in die Schule zurückkehren.

Kürze Quarantäne mit Schnelltest

Für Kontaktpersonen von Infizierten soll die vorgeschriebene Quarantänezeit von bisher 14 Tagen auf 10 Tage verkürzt werden – wenn man dann einen negativen Test vorlegt. Die Kosten für den Test sollen von der Kasse übernommen werden. Ob man Kontaktperson ist, stellen ein Arzt oder das Gesundheitsamt fest. Als Kontaktperson ersten Grades gilt, wer für mehr als 15 Minuten mit weniger als 1,50 Metern Abstand Kontakt zu positiv Getesteten hatte.

Schnelltest für Reiserückkehrer

Bei der Rückkehr aus einem Risikogebiet mit hohen Infektionszahlen im Ausland kann man sich noch gratis testen lassen, um die verpflichtende Quarantäne zu verkürzen. Dieses Angebot läuft bald aus, ab 16. Dezember sind Tests nicht mehr kostenlos. Wer eine „vermeidbare Reise“ in Risikogebiete macht, bekommt für die Zeit der Quarantäne auch schon keine Verdienstausfallentschädigung mehr. Ausgenommen sind „außergewöhnliche Umstände“, etwa die Geburt eigener Kinder oder der Tod naher Angehöriger. Welche Länder für deutsche Urlauber als Risikogebiete gelten, ist auf einer RKI-Liste angegeben.

Nach negativem Schnelltest nicht in Sicherheit wiegen

Doch die Schnelltests haben ihre Grenzen, die man kennen sollte. Ein negativer Corona-Schnelltest sollte einen nicht in falscher Sicherheit wiegen und mit Blick auf die Einhaltung der Hygiene-Regeln unvorsichtig werden lassen. Genau das sei aber ein Problem, „was wir jetzt oft sehen“, sagt die Virologin Daniela Huzly und betont: „Man muss klar sagen: Diese Tests versagen oft in der Frühphase der Infektion.“

Wenige Stunden oder einen Tag später könne man trotz eines zuvor negativen Schnelltests hochinfektiös sein. „Die Symptome beschränken sich manchmal nur auf Kopfschmerzen oder man merkt gar nichts und ist dennoch sehr ansteckend“, erläutert die Ärztliche Leiterin Diagnostik am Institut für Virologie des Uniklinikums Freiburg.

Bedingt verlässlich

Auch das Robert Koch-Institut schreibt, dass ein negatives Ergebnis des Antigentests eine Infektion nicht ausschließe – besonders, wenn eine niedrige Viruslast vorliegt. Das kann zum Beispiel in einer frühen oder späten Phase der Infektion der Fall sein. In der Phase, in der man besonders ansteckend ist, können die Schnelltests das Virus hingegen recht sicher erkennen. Dennoch muss ein positives Schnelltest-Ergebnis noch durch einen PCR-Test bestätigt werden, der im Labor ausgewertet wird.

Keine Tests für Laien

Außerdem gilt: Die Antigen-Schnelltests gehören nicht in die Hände von Laien. Denn sie haben keine Erfahrung zum Umgang mit dem Tupfer und damit, wie sie den Abstrich in Rachen und Nase nehmen müssen, so Huzly. „Die Schnelltests sollen in professionellen Einrichtungen durch Fachkräfte verwendet werden“, betont die Expertin von der Gesellschaft für Virologie. „Es ist kein Test für zu Hause wie etwa ein Schwangerschaftstest.“ In Apotheken erhalten Laien deshalb auch keine Schnelltests. Das sei in der Medizinprodukteabgabeverordnung untersagt, betont die Bundesapothekerkammer. (vb/Quelle: dpa)

Autoren- und Quelleninformationen

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.

Autor:
Diplom-Redakteur (FH) Volker Blasek
Quellen:
  • RKI: Hinweise zur Testung von Patienten auf Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (Stand: 30.11.2020), rki.de
  • RKI: Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI (Stand: 27.11.2020), rki.de

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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