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Coronavirus: Bezahlte Freistellung für Risikogruppen zum Schutz vor COVID-19-Infektion?

Alfred Domke
Verfasst von Alfred Domke, Redakteur für Gesundheits-News
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7. Mai 2020
in News
Vier Personen tragen Atemschutzmasken.
Berufstätige Menschen, die einer Risikogruppe angehören, müssen am Arbeitsplatz besonders vor einer Coronavirus-Infektion geschützt werden und dürfen keiner erhöhten Ansteckungsgefahr ausgesetzt sein. Gegebenenfalls sollte eine bezahlte Freistellung erfolgen. (Bild: Studio Romantic/stock.adobe.com)
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COVID-19: Personen aus Risikogruppen am Arbeitsplatz besonders schützen

Die Zahl der durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 verursachte Krankheit COVID-19 nimmt noch immer zu. Vor allem Personen aus den sogenannten Risikogruppen können nach einer Infektion schwerer erkranken. Daher gilt es, diese Menschen besonders gut vor einer Ansteckung zu schützen – auch am Arbeitsplatz.

Berufstätige Personen, die einer Risikogruppe angehören, müssen bei der Arbeit besonders vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 geschützt werden und dürfen keiner erhöhten Ansteckungsgefahr ausgesetzt sein. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM) in einer aktuellen Mitteilung hin.

Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen sind stärker gefährdet

Laut dem Robert Koch Institut (RKI) steigt das Risiko einer schweren COVID-19-Erkrankung ab 50 bis 60 Jahren stetig mit dem Alter an. „Insbesondere ältere Menschen können, bedingt durch das weniger gut reagierende Immunsystem, nach einer Infektion schwerer erkranken (Immunseneszenz)“, schreiben die Fachleute.

Auch verschiedene Grunderkrankungen wie zum Beispiel Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Atmungssystems, der Leber und der Niere sowie Krebserkrankungen scheinen unabhängig vom Alter das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zu erhöhen.

Und auch für Patientinnen und Patienten mit unterdrücktem Immunsystem (beispielsweise aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht, oder wegen Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr unterdrücken, wie etwa Cortison) besteht ein höheres Risiko.

Keinem erhöhten Ansteckungsrisiko aussetzen

Personen aus solchen Risikogruppen müssen auch am Arbeitsplatz besonders geschützt werden. In einem Fact Sheet des Kompetenznetzes Public Health COVID-19 hat eine Gruppe von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen Empfehlungen zum Umgang mit Beschäftigten, die zu einer Risikogruppe gehören, herausgegeben.

Der Vorstand der DGAUM unterstützt die Aussagen dieses Positionspapiers einstimmig und vorbehaltlos. Die Fachleute fassen in ihrem Positionspapier folgende Kernbotschaften zusammen:

  • Berufstätige Personen, die ein erhöhtes Risiko tragen für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf beziehungsweise Tod, das heißt insbesondere ältere Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen, sollten beruflich nicht in Tätigkeiten mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko eingesetzt werden.
  • Wenn dies weder am regulären Arbeitsplatz, gegebenenfalls durch technische, organisatorische oder personenbezogene Schutzmaßnahmen, durch innerbetriebliche Umsetzung, noch durch Telearbeit/Homeoffice realisierbar ist, wird eine bezahlte Freistellung empfohlen. Diese könnte, in Analogie zur Entgeltfortzahlung bei Mutterschaft und Beschäftigungsverbot (U2), von Krankenkassen und Unfallkassen finanziert werden.
  • Ob beruflich – über das Risiko in der Allgemeinbevölkerung hinausgehend – ein erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht, ergibt die Gefährdungsbeurteilung. Die Beurteilung des individuell erhöhten Krankheitsrisikos sollte ärztlicherseits gemeinsam mit der betroffenen Person erfolgen. Wo betriebsärztliche Betreuung gewährleistet ist, ließe sich das, entsprechend der ArbMedVV (Teil 2), über eine Angebotsvorsorge bewerkstelligen. Anderenfalls obläge die Aufgabe, das Krankheitsrisiko zu beurteilen, den behandelten Ärztinnen oder Ärzten.

Den Angaben zufolge gelten die Empfehlungen des Positionspapiers nur für Tätigkeiten, die nicht für die Patientenversorgung relevant sind. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.

Autor:
Alfred Domke
Quellen:
  • Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM): COVID-19: Risikogruppen dürfen keiner erhöhten Gefahr am Arbeitsplatz ausgesetzt werden, (Abruf: 05.05.2020), Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM)
  • Robert Koch Institut (RKI): Informationen und Hilfestellungen für Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf, (Abruf: 05.05.2020), Robert Koch Institut (RKI)
  • Kompetenznetz Public Health COVID-19: Beschäftigte mit erhöhtem Krankheitsrisiko, (Abruf: 05.05.2020), Kompetenznetz Public Health COVID-19

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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