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Coronavirus: Kostenlose Tests über Weihnachten

Alfred Domke
Verfasst von Alfred Domke, Redakteur für Gesundheits-News
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20. Dezember 2020
in News
Ärztin macht bei einem im Auto sitzenden Mann einen Nasenabstrich
In Bayern wird es über Weihnachten für bestimmte Personengruppen kostenfreie Corona-Tests geben. (Bild: Zstock/stock.adobe.com)
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Kostenlose Corona-Tests für bestimmte Personen

Zu den wichtigsten Werkzeugen bei der Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 gehören Tests. Doch wer sich testen lassen will, muss die Kosten in der Regel privat tragen. Über Weihnachten soll es hier aber – zumindest in Bayern – Ausnahmen geben. Im Freistaat wird es dann für manche Personengruppen kostenlose Corona-Tests geben.

Testen auf das Coronavirus SARS-CoV-2 trägt zu einem aktuelleren und besseren Lagebild bei. Das ist Grundlage für eine Unterbrechung von Infektionsketten und für einen Schutz vor Überlastung des Gesundheitssystems. Doch viele Menschen scheuen die Kosten für die Tests. In Bayern wird es nun vorübergehend kostenlose Tests für manche Personengruppen geben.

Kostenfreie Antigen-Schnelltests

Laut einer aktuellen Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege wird das Bayerische Rote Kreuz (BRK) zusammen mit weiteren Hilfsorganisationen im Rahmen einer Weihnachtsaktion an Heiligabend und an den beiden Weihnachtsfeiertagen Corona-Testungen für Angehörige von pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung anbieten.

Den Angaben zufolge werden die dafür erforderlichen Antigen-Schnelltests vom Freistaat Bayern kostenfrei zur Verfügung gestellt. Das bayernweite Angebot der Hilfsorganisationen unter Federführung des BRK richtet sich an Angehörige von Pflegebedürftigen sowie Menschen mit Behinderung in den verschiedenen Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, in denen Leistungen der Eingliederungshilfe über Tag und Nacht erbracht werden.

„Wir müssen insbesondere die pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung in den Alten- und Pflegeeinrichtungen und in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, in denen Leistungen der Eingliederungshilfe über Tag und Nacht erbracht werden, vor einer Infektion mit dem lebensgefährlichen Coronavirus schützen“, sagte Gesundheitsministerin Melanie Huml.

„Damit diese Menschen aber gerade auch an Weihnachten während des Lockdowns von ihren Angehörigen besucht werden können, haben wir uns für strenge Schutzmaßnahmen entschlossen, wie etwa das Vorlegen eines negativen Coronatests oder das Tragen einer FFP2-Maske.“

Weihnachten nicht ohne Angehörige

„Zusätzlich zu den Testungen beim Vertragsarzt oder in den kommunalen Testzentren können Angehörige sich nun dank des Engagements des BRKs und weiterer Hilfsorganisationen im Rahmen einer Weihnachtsaktion kostenfrei mittels eines Antigen-Schnelltests auf Corona testen lassen“, so Gesundheitsstaatssekretär Klaus Holetschek.

„Klar ist: Keine Bewohnerin und kein Bewohner in den Alten- und Pflegeheimen oder Behinderteneinrichtungen in Bayern muss alleine ohne seine Angehörigen Weihnachten feiern!“

Ergänzend zu den regulären Testkapazitäten bei Hausärztinnen und Hausärzten oder Testzentren über die Weihnachtsfeiertage veranstaltet das BRK unter Federführung der BRK-Bereitschaften mit der Bergwacht, Wasserwacht, dem Jugendrotkreuz und der Wohlfahrts-/Sozialarbeit und den ehrenamtlichen Kräften der Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund e.V., Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V., Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Malteser Hilfsdienst e.V., Medizinisches Katastrophen-Hilfswerk Deutschland e.V. (MHW) und dem Technischen Hilfswerk (THW) die bayernweite Testaktion für Angehörige Pflegebedürftiger an Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen.

Vor Besuchen muss negatives Ergebnis vorliegen

Die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht vor, dass vor Besuchen in vollstationären Einrichtungen der Pflege, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Altenheimen und Seniorenresidenzen ein negatives Testergebnis vorzulegen ist.

Laut der Mitteilung darf dabei die dem Testergebnis zugrunde liegende Testung bei einem Antigen-Schnelltest nicht älter als 48 Stunden und bei einem PCR-Test nicht älter als drei Tage sein. Vom 25. bis 27. Dezember 2020 erhalten die Testergebnisse je 24 weitere Stunden an Gültigkeit: Antigen-Schnelltests sind dann 72 Stunden und PCR-Tests vier Tage gültig.

„Wir bitten die Angehörigen, sich rechtzeitig vor einem Heimbesuch für einen Corona-Test anzumelden. Die 11. BayIfSMV räumt die Möglichkeit ein, auch vor Heiligabend, beispielsweise beim Hausarzt, einen PCR-Tests durchzuführen, der dann drei Tage gültig ist“, sagte Ministerin Huml.

BRK-Präsident Theo Zellner erläuterte: „Die Umsetzung der Weihnachtstestaktion kann dabei regional unterschiedlich ablaufen. Sowohl zentrale Testangebote auf Ebene einer Stadt/eines Landkreises, als auch einrichtungsindividuelle Testangebote sind möglich.“

Besucherinnen und Besucher, die sich im Rahmen dieser Weihnachtsaktion testen lassen möchten, müssen eine Bestätigung vorweisen, dass ihre Angehörige oder ihr Angehöriger in einer entsprechenden Alten-, Pflege- oder Behinderteneinrichtung untergebracht ist.

Ausreichend hierfür ist eine Bestätigung der jeweiligen Einrichtung, dass ein Besuch einer oder eines Pflegebedürftigen geplant ist. Den Einrichtungen wird hierfür ein Formblatt zur Verfügung gestellt, das genutzt werden kann. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.

Autor:
Alfred Domke
Quellen:
  • Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege: Huml: BRK und weitere Hilfsorganisationen bieten für Angehörige von Pflegebedürftigen und von Menschen mit Behinderung über Weihnachten kostenfreie Corona-Tests an – Bayerns Gesundheitsministerin: Weihnachtstestaktion startet bayernweit an Heiligabend, (veröffentlich 17.12.2020), Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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