Corona: Vorerst keine Impfung fĂŒr vormals Infizierte
So lange die Impfstoffe gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 noch knapp sind, muss bei der Vergabe priorisiert werden. Die StĂ€ndige Impfkommission (STIKO) hat daher bereits vor Monaten Empfehlungen zur COVID-19-Impfung veröffentlicht, die nun erneut aktualisiert wurden. So wird jetzt empfohlen, ehemals Infizierte vorerst nicht zu impfen. Zudem gibt es AbĂ€nderungen bezĂŒglich der Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff.
Da noch nicht ausreichend Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 zur VerfĂŒgung stehen, âsollen vordringlich Personen geimpft werden, die entweder ein besonders hohes Risiko fĂŒr einen schweren oder tödlichen Verlauf von COVID-19 aufweisen, die aufgrund ihrer BerufstĂ€tigkeit ein besonders hohes Risiko haben, sich mit SARS-CoV-2 anzustecken oder die aufgrund ihrer BerufstĂ€tigkeit Kontakt zu besonders durch COVID-19 gefĂ€hrdeten Personen habenâ, schreibt die Bundeszentrale fĂŒr gesundheitliche AufklĂ€rung (BZgA) auf ihrem Portal âinfektionsschutz.deâ. Vormals Corona-Infizierte sollen jedoch vorerst nicht geimpft werden.
Noch nicht genĂŒgend Impfstoffe verfĂŒgbar
Die STIKO hat ihre Empfehlungen zur COVID-19-Impfung aktualisiert. Diese setzen sich aus der allgemeinen Impfempfehlung und einer Empfehlung zur Priorisierung zusammen.
Die Fachleute weisen darauf hin, dass die Priorisierungsempfehlung nur solange GĂŒltigkeit hat, bis genĂŒgend Impfstoff verfĂŒgbar ist. Mittelfristig ist es das Ziel, allen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu einer Impfung gegen COVID-19 anbieten zu können.
Neu ist nun, dass die STIKO empfiehlt, dass Menschen, die bereits eine SARS-CoV-2-Infektion ĂŒberstanden haben und wieder genesen sind, zunĂ€chst keine COVID-19-Impfung erhalten sollen.
Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass nach einer durchlebten COVID-19-Erkrankung ein Àhnlicher Schutz wie durch eine Impfung besteht.
ImmunitÀt nach durchgemachter Erkrankung
âAufgrund der ImmunitĂ€t nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion und in Anbetracht des weiterhin bestehenden Impfstoffmangels sollten immungesunde Personen, die eine SARS-CoV-2- Infektion durchgemacht haben, nach Ansicht der STIKO zunĂ€chst nicht geimpft werdenâ, schreibt die STIKO.
Die derzeit verfĂŒgbaren klinischen und immunologischen Daten belegen eine Schutzwirkung fĂŒr mindestens sechs bis acht Monate nach ĂŒberstandener SARS-CoV-2-Infektion. So stellten etwa Forschende aus Australien fest, dass nach einer Corona-Infektion eine ImmunitĂ€t fĂŒr mindestens acht Monate besteht.
Entsprechend sollte laut der STIKO frĂŒhestens sechs Monate nach Genesung beziehungsweise Diagnosestellung eine COVID-19-Impfung unter BerĂŒcksichtigung der Priorisierung erwogen werden.
Hierbei reicht eine Impfstoffdosis aus, da sich dadurch bereits hohe Antikörpertiter erzielen lassen, die durch eine 2. Impfstoffdosis nicht weiter gesteigert werden. Ob und wann spÀter eine 2. COVID-19-Impfung notwendig ist, lÀsst sich gegenwÀrtig aber noch nicht sagen.
Die ersten drei in der EU zugelassenen Impfstoffe mĂŒssen bekanntlich zweimal verabreicht werden. Der erst vor wenigen Tagen in der EU zugelassene Impfstoff von Johnson & Johnson muss nur einmal geimpft werden, doch derzeit ist noch unklar, wann er tatsĂ€chlich hierzulande verfĂŒgbar sein wird.
Beste Schutzwirkung nach maximalem Zeitintervall
Des Weiteren gibt die STIKO die Empfehlung, bei dem AstraZeneca-Impfstoff âbis an die obere Grenze dieses Zeitintervalls zu gehen (12 Wochen), da dadurch die beste Schutzwirkung zu erzielen ist.â
Wenn der empfohlene maximale Abstand zwischen der 1. und 2. Impfstoffdosis ĂŒberschritten worden sein sollte, kann die Impfserie dennoch fortgesetzt werden und muss nicht neu begonnen werden.
Eine begonnene Grundimmunisierung muss immer mit dem gleichen Produkt abgeschlossen werden.
âTritt nach Verabreichung der 1.Impfstoffdosis eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2- Infektion auf, sollte nach Ansicht der STIKO die Verabreichung der 2.Impfstoffdosis ebenfalls frĂŒhestens 6 Monate nach Genesung bzw. Diagnosestellung erwogen werdenâ, so die STIKO. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der Ă€rztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprĂŒft.
- StĂ€ndige Impfkommission am Robert Koch-Institut: Beschluss der STIKO zur 3. Aktualisierung der COVID-19- Impfempfehlung und die dazugehörige wissenschaftliche BegrĂŒndung, (Abruf: 15.03.2021), StĂ€ndige Impfkommission am Robert Koch-Institut
- Bundeszentrale fĂŒr gesundheitliche AufklĂ€rung (BZgA): Corona-Schutzimpfung: Antworten auf hĂ€ufig gestellte Fragen, (Abruf: 15.03.2021), infektionsschutz.de
Wichtiger Hinweis:
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