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COVID-19: Kontaktbeschränkungen verlängert, aber kleine Geschäfte dürfen öffnen

Fabian Peters
Verfasst von Fabian Peters
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18. April 2020
in News
Eine Frau und ein Mann sitzen auf den jeweils äußeren Ende einer Bank und schauen sich an.
Die Kontaktbeschränkungen aufgrund der Corona-Krise werden bis zum 03. Mai verlängert. (Bild: Kzenon/stock.adobe.com)
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Coronavirus: Schulen sollen Anfang Mai wieder öffnen, kleine Geschäfte dürfen schon jetzt

Wie es mit den Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen mit dem neuen Coronavirus SARS-CoV-2 weitergehen soll, hat die Bundeskanzlerin heute gemeinsam mit den Regierungen der Bundesländer beschlossen. Vorerst werden die meisten Maßnahmen demnach bis zum 03. Mai fortgesetzt, aber beispielsweise dürfen kleinere Geschäfte bereits ab Montag öffnen.

„Leitschnur für die Anpassung der Regeln ist das Ziel, die Erfolge der letzten Wochen zu sichern“, so die Mitteilung der Bundesregierung. Daher werden die seit Mitte März geltenden Kontaktbeschränkungen grundsätzlich bis zum 3. Mai 2020 verlängert. Danach soll beispielsweise der Schulbetrieb schrittweise wieder aufgenommen werden. Kleiner Geschäfte dürfen allerdings bereits früher wieder öffnen. Großveranstaltungen bleiben hingegen bis mindestens Ende August untersagt. Außerdem soll der Bund die Länder und die kassenärztlichen Vereinigungen bei der Beschaffung medizinischer Schutzausrüstung unterstützen.

Welche Schritte wurden beschlossen?

Mehrere Schritte wurden von der Bundeskanzlerin sowie den Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierungen beschlossen. Hier einer Übersicht zu den wichtigsten Punkten:

  • Schulbetrieb ab 4. Mai schrittweise wieder aufnehmen – zunächst prioritär für Abschlussklassen und qualifikationsrelevante Jahrgänge sowie die letzte Klasse der Grundschule.
  • Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres sollen wieder stattfinden können.
  • Kultusministerkonferenz hat den Auftrag, bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht insgesamt wieder aufgenommen werden kann.
  • Notbetreuung wird fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet.
  • Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche sowie, unabhängig von der Verkaufsfläche, Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen können wieder öffnen – allerdings unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen.
  • Friseurbetriebe sollen sich darauf vorbereiten, unter den gleichlautenden Auflagen sowie unter Nutzung persönlicher Schutzkleidung ab dem 4. Mai den Betrieb wieder aufzunehmen.
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen bleiben zunächst weiterhin untersagt.
  • Bürgerinnen und Bürger bleiben aufgerufen, auf private Reisen und Besuche weiterhin zu verzichten.
  • Großveranstaltungen sind mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt.
  • Die Nutzung von Schutzmasken insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel wird dringend empfohlen.

Zusätzliche Personalkapazitäten um Gesundheitsdienst

„Um zukünftig Infektionsketten schnell zu erkennen, zielgerichtete Testungen durchzuführen, eine vollständige Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten und die Betroffenen professionell zu betreuen, werden in den öffentlichen Gesundheitsdiensten vor Ort erhebliche zusätzliche Personalkapazitäten geschaffen, mindestens ein Team von 5 Personen pro 20.000 Einwohner“, so ein weiterer Punkt des Beschlusses.

Apps zur Kontaktverfolgung

Um Kontakte mit Infizierten möglichst schnell nachvollziehen zu können, ist auch der Einsatz von digitalem „contact tracing“ mittels Apps vorgesehen. Vorlage sei dabei das „Pan-European Privacy-Preserving Proximity Tracing“, weil es einen gesamteuropäischen Ansatz verfolgt, die Einhaltung der europäischen und deutschen Datenschutzregeln vorsieht und lediglich epidemiologisch relevante Kontakte der letzten drei Wochen anonymisiert auf dem Handy des Benutzers ohne die Erfassung des Bewegungsprofils speichert. Der Einsatz der App soll freiwillig bleiben.

„Die hohe Dynamik der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland in der ersten Märzhälfte hat dazu geführt, dass Bund und Länder für die Bürgerinnen und Bürger einschneidende Beschränkungen verfügen mussten, um die Menschen vor der Infektion zu schützen und eine Überforderung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung, die diese Maßnahmen mit Gemeinsinn und Geduld einhalten und besonders denjenigen, die für die praktische Umsetzung der Maßnahmen sorgen und natürlich auch denen, die im Gesundheitssystem ihren Dienst leisten, gilt unser herzlicher Dank“, so die Mitteilung der Bundesregierung. (fp)

Autoren- und Quelleninformationen

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.

Autor:
Fabian Peters
Quellen:
  • Die Bundesregierung: Kontaktbeschränkungen werden verlängert (veröffentlicht 15.04.2020), bundesregierung.de
  • Die Bundesregierung: Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020, bundesregierung.de

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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