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FFP2-Schutzmasken: Anfängliche Abgabeprobleme in den Apotheken

Fabian Peters
Verfasst von Fabian Peters
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30. Dezember 2020
in News
FFP2-Maske in Großaufnahme
Bestimmte Risikogruppen haben Anspruch auf kostenfreie FFP2-Masken. (Bild: Formatoriginal/stock.adobe.com)
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Abgabe der FFP2-Masken in den Apotheken

Die Ausgabe von kostenlosen FFP2-Masken an bestimmte Risikopersonen über die Apotheken hat anfänglich vielerorts zu erheblichen Problemen geführt, doch scheinen diese mittlerweile weitestgehend überwunden. Der Anspruch auf zunächst drei kostenfreie FFP2-Masken kann damit weitestgehend erfüllt werden.

Um Ansteckungsrisiken mit dem Coronavirus in besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen zu reduzieren, hat die Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums die kosenfreie Abgabe von FFP2-Masken an alle gesetzlich Krankenversicherten im Alter ab 60. Jahre oder mit bestimmten Erkrankungen beziehungsweise Risikofaktoren vorgesehen. Die Abgabe von zunächst jeweils drei Masken pro Person über die Apotheken führte anfangs jedoch zu einigen Problemen wie langen Schlangen vor der Tür, Streitereien und fehlenden FFP2-Masken.

„In den ersten Tagen mussten die Apotheken durch die sehr kurzfristige Verordnung der Regierung einige Hürden überwinden. Wir wissen von einigen Schwierigkeiten“, so der Vizepräsident der Sächsischen Landesapothekerkammer, Göran Donner, in Dresden gegenüber der dpa. Einige Risikopersonen hätten weniger als die drei Masken bekommen, die ihnen zustehen. Auch sei es vor Apotheken zu langen Warteschlangen gekommen.

„Inzwischen läuft die Aktion gut. Die meisten Kollegen dürften genügend Vorrat haben und nun den Ablauf kennen“, schätzt Donner die Lage ein. Seit dem 15. Dezember können Risikopatienten und Bürger über 60 Jahren in den Apotheken drei Schutzmasken kostenlos abholen. Zeit haben sie laut Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums bis zum 6. Januar 2021. Danach sollen Coupons der Krankenkassen die Verteilung regeln.

Zu der Risikogruppe mit Anspruch auf die FFP2-Masken zählen Menschen mit:

  • einem Lebensalter über 60 Jahre,
  • chronisch obstruktiver Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale,
  • chronischer Herz- oder Niereninsuffizienz,
  • zerebrovaskulärer Erkrankung, insbesondere Schlaganfall,
  • Demenz,
  • Trisomie 21,
  • Diabetes mellitus Typ 2,
  • aktiven, fortschreitenden oder metastasierten Krebserkrankungen,
  • einer Therapie, die die Immunabwehr beeinträchtigen kann,
  • einer Organ- oder Stammzellentransplantation oder
  • einer Risikoschwangerschaft.

Kundinnen und Kunden sollten laut der Verbraucherzentrale darauf achten, dass sie FFP2-Masken oder einen vergleichbaren Standard mit einer nachprüfbaren Kennzeichnung darauf bekommen. Die Menschen haben ein Recht darauf und können dieses einfordern. Stoffmasken und andere Exemplare ohne Kennzeichnung seien ungeeignet.

Laut Donner kann die Landesapothekenkammer tätig werden, wenn einzelne Apotheken die vorgeschriebene Maskenabgabe ablehnen. „Aus der Verordnung des Bundesministeriums ergibt sich eine klare Lieferpflicht. Sollten wir Hinweise bekommen, dass sich eine Apotheke der Maskenabgabe verweigert, wäre das eine berufsrechtliche Verletzung.“ Die Abrechnung laufe derweil ohne Probleme. „Die Kostenerstattung funktioniert, die Kollegen wissen, auf die Aktion ist Verlass und sie bekommen ihr Geld“, so Donner. (fp; Quelle: dpa)

Autoren- und Quelleninformationen

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.

Autor:
Fabian Peters
Quellen:
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Abgabe von FFP2-Masken durch Apotheken beginnt (veröffentlicht 15.12.2020), kbv.de

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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