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Gerichtsverhandlung: Frau nach schlimmer Geburt schwerbehindert

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
30. September 2015
in News
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Frau verklagt Klinik: Seit Geburt des Kindes behindert
Die Geburt ihres Kindes hatte für eine junge Mutter schwerwiegende Folgen. Sie erlitt bei der Entbindung schwerste Verletzungen und ist heute arbeitsunfähig und schwerbehindert. Die Frau macht die Klinik dafür verantwortlich und klagt auf Schadensersatz. Nun soll der Fall vor Gericht verhandelt werden.

Schwere Verletzungen bei der Entbindung
In den vergangenen Monaten wurde berichtet, dass es immer weniger „natürliche“ Geburten gibt. Fast jedes dritte Kind in Deutschland kommt per Kaiserschnitt zur Welt. Viele Gesundheitsexperten meinen, solche Zahlen seien viel zu hoch und haben daher bessere Aufklärung über Kaiserschnitte und mehr natürliche Geburten gefordert. Einer Frau in Bonn wurde in einer Klinik ein Kaiserschnitt jedoch nach ihren eigenen Angaben verweigert. Sie erlitt bei der Entbindung so schwere Verletzungen, dass sie seitdem behindert ist. Die junge Mutter klagte gegen das Krankenhaus. Nun soll der Prozess stattfinden.

Arbeitsunfähig und schwerbehindert
Als eine junge Frau am 05. Januar 2012 ihre Tochter in einem Krankenhaus in Bonn zur Welt brachte, erlitt sie schwerste Geburtsverletzungen. Wie „express.de“ berichtet, wurde die heute 28-Jährige in der Folge zweimal operiert, doch die Auswirkungen der Schäden dauern an. Heute ist die Frau arbeitsunfähig und zu 50 Prozent schwerbehindert. Dem Portal zufolge bekommt die ehemalige operationstechnische Assistentin seit Frühjahr 2013 eine Berufsunfähigkeitsrente. Sie klagt vor dem Landgericht auf Zahlung von mindestens 30.000 Euro Schmerzensgeld. Zudem solle die Klinik für die entstandenen Folgeschäden aufkommen.

Ungeborenes brauchte mehr Platz als üblich
Die junge Mutter erhebt schwere Vorwürfe gegen die Klinik. So habe ihre Tochter mit einem über das Gesicht gelegtem Arm im Geburtskanal gelegen und dadurch mehr Platz benötigt als üblich. Außerdem sei bei einer vorangegangenen Ultraschall-Untersuchung das Gewicht der ungeborenen Tochter falsch berechnet worden. Statt der angegebenen 3.300 Gramm habe das Kind 4.200 Gramm gewogen. Die 28-Jährige ist sich sicher, dass in der Klinik gepfuscht und entsprechende Maßnahmen versäumt wurden.

Klinik bestreitet die Vorwürfe
Obwohl die Klägerin mehrfach nach einem Kaiserschnitt verlangt habe, sei ihr dieser im Krankenhaus verweigert worden. Und der Dammschnitt, den die Hebamme nach Feststellung der komplizierten Lage des Säuglings durchführte, sei nach Auffassung der Frau nicht lang genug gewesen. Von Seiten des Krankenhauses werden die Vorwürfe bestritten. In dem Bericht von „express.de“ heißt es, dass die Behandlung sachgemäß gewesen sei. Die junge Frau habe auch nie nach einem Kaiserschnitt verlangt, für den es medizinisch auch keine Veranlassung geben habe. Ein Gutachter, der von dem Gericht beauftragt wurde, habe kein Fehlverhalten des medizinischen Personals feststellen können. Für den nun anstehenden Prozess seien eine Menge Zeugen geladen. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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